Mikrozensus

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Die Anzahl der Haushalte wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Inhaltsverzeichnis

Mikrozensus in Deutschland

In Deutschland wird die statistische Erhebung durch die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt durchgeführt. An der Befragung sind jedes Jahr 1 % der Privathaushalte in Deutschland beteiligt, was etwa 390.000 Haushalten mit 830.000 Menschen entspricht. Während das Statistische Bundesamt den Mikrozensus organisatorisch und technisch vorbereitet, haben die Statistischen Landesämter die Aufgabe, die Befragungen selbst durchzuführen und diese aufzubereiten.

Die Haushalte werden in der Regel in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer Flächenstichprobe, also zufällig ausgewählten Bezirken. Im Mikrozensus werden flächendeckend Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die die mitgeteilten Angaben meistens sofort in einen Laptop eingeben, wo eine erste Plausibilitätskontrolle durchführt werden kann. Daneben gibt es für die Auskunftspflichtigen die Möglichkeit einen Fragebogen auszufüllen, die Auskünfte dem Statistischen Landesamt telefonisch mitzuteilen oder sich durch ein Mitglied des Haushalts vertreten zu lassen (Proxy-Interview).

Die von allen zu beantwortenden Fragen bestehen aus einem Grund- und Ergänzungsprogramm. Das Grundprogramm ist in allen Jahren identisch, das Ergänzungsprogramm rotiert im Vier-Jahres-Zyklus, so dass jedes Ergänzungsprogramm nur einmal vom Haushalt beantwortet werden muss. Darüber hinaus werden einer Unterstichprobe im Rahmen des "Ad-Hoc-Moduls" zusätzliche (freiwillige) Fragen gestellt.

Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Zwar ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen, dies schließt aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus.[1]

Der Mikrozensus soll den politischen Entscheidungsträgern Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung liefern sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung. Außerdem dient er der Beurteilung anderer amtlicher Statistiken, wie beispielsweise der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.

Seiner ursprünglichen Zielrichtung nach erfüllt der Mikrozensus die Aufgabe, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Angesichts der politischen und rechtlichen Probleme, die sich seit den 1980er Jahren einer Volkszählung in Deutschland entgegenstellen (vgl. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland (1987)), ist der Mikrozensus jedoch inzwischen zu einer zentralen Informationsquelle für die Erstellung öffentlicher Statistiken geworden.

Rechtsgrundlage des Mikrozensus ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte vom 17. Januar 1996 (kurz: Mikrozensusgesetz 1996). Das Gesetz galt bis Ende 2004. Am 1. Januar 2005 ist es durch das Mikrozensusgesetz 2005 ersetzt worden. Das neue Mikrozensusgesetz erlaubt es erstmals, auch Daten über eingebürgerte Deutsche, also ehemalige Ausländer zu erheben. Damit wird die statistische Erfassung der Gruppe der Zuwanderer oder „Menschen mit Migrationshintergrund“ erheblich verbessert. Die bisherige starre Trennung in Deutsche und Ausländer hat sich für die Sozialberichterstattung als unzureichend erwiesen. Demnach werden im Mikrozensus neben der aktuellen Staatsangehörigkeit auch die eventuell vormalige Staatsangehörigkeit und das Jahr der Einbürgerung erfasst. Zusätzlich werden alle vier Jahre Angaben zur Staatsangehörigkeit der Eltern erhoben, falls diese nach 1960 einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten. Die Merkmale sind das Zuzugsjahr, die ehemalige Staatsangehörigkeit sowie das Einbürgerungsjahr, falls eine Einbürgerung stattgefunden hat.

Nach der Änderung des Mikrozensusgesetzes von 2007 werden erstmals alle Frauen zwischen 15 und 75 Jahren nach ihrer tatsächlichen Kinderzahl befragt.[2]

Mikrozensus in Österreich

Der Mikrozensus in Österreich wird von Statistik Austria, der im Jahr 2000 als Nachfolger des Österreichischen Statistischen Zentralamts gegründeten selbständigen, nicht gewinnorientierten Bundesanstalt öffentlichen Rechts, durchgeführt. Die Mikrozensus-Erhebung wurde im November 2003 auf eine neue rechtliche Basis gestellt (Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung, BGBl. II Nr. 549/2003). Es ist eine Stichprobenerhebung, bei der pro Quartal rund 22.500 zufällig ausgewählte Haushalte in ganz Österreich befragt werden. Die Haushalte der Stichprobe werden aber nicht jedes Vierteljahr komplett ausgetauscht, sondern jeder Haushalt bleibt für insgesamt fünf Quartale in der Stichprobe. D.h., bei jeder Befragungsrunde scheidet ein Teil der Haushalte aus (jene, die bereits fünf Mal befragt wurden) und rund 4.500 „neue" Haushalte kommen in die Stichprobe.

Mikrozensus in der Schweiz

In der Schweiz werden periodische Erhebungen durch das Schweizerische Bundesamt für Statistik vorgenommen. Dazu zählen die periodische Arbeitskräfteerhebung SAKE, der Mikrozensus Familie sowie eine Reihe ähnlicher Befragungen.

Einzelnachweise

  1. VG Stuttgart, Urteil v. 27. Februar 2009, Az. 9 K 3538/08.
  2. § 4 Abs. (5) Punkt 2, Mikrozensusgesetz 2005Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, Änderungsstand 8. Juli 2009

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