- Militäranwalt
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Ein Militäranwalt ist ein militärisch geschulter Rechts- oder Staatsanwalt, der bei Prozessen vor Militärgerichten tätig ist. Im Deutschen Reich waren Militäranwälte Militärbeamte, die dem Reichsmilitärgericht zugeordnet waren. Es gab einen Obermilitäranwalt und einen oder mehrere Militäranwälte. Zu diesen Ämtern konnten nur Personen ernannt werden, die zum Richteramt befähigt waren.
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