- Militärische Geheimhaltung
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Der Begriff Militärgeheimnis oder militärisches Geheimnis bezeichnet ein Geheimnis im militärischen Bereich. Da die Landesverteidigung zu den vitalen Interessen eines Staates gehört und der Informationsvorsprung im militärischen Bereich sehr oft über Sieg oder Niederlage beziehungsweise über Krieg und Frieden entscheidet, werden Informationen in diesem Bereich grundsätzlich besonders (straf-)gesetzlich geschützt.
Während das Fotografieren von militärischen Einrichtungen fast überall verboten ist, trifft dies darüber hinaus in vielen Ländern aus militärischen Gründen auch für Bahnhöfe, Brücken, Tunnels, Häfen, Flugplätze, Kraftwerke, Sende- und Industrieanlagen zu.
Inhaltsverzeichnis
Militärgeheimnisse im Nationalsozialismus 1933-1945
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden im militärischen Bereich die grundlegenden Anforderungen zur Geheimhaltung in der Verschlußsachen-Vorschrift (H.Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv.99 - vom 1. Oktober 1935 und vom 1. August 1943) festgelegt. Hierbei wird der Begriff der Verschlußsache wie folgt definiert: "Verschlußsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schriften und Schriftstücke, die zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus anderen dienstlichen Gründen eines besonderen Geheimschutzes bedürfen."
Die Verschlußsachen wurden in drei Geheimhaltungsstufen eingeteilt:
- 1. "Nur für den Dienstgebrauch" (N.f.D.)
- 2. "Geheim" (g.)
- 3. "Geheime Kommandosache" (g.Kos.)
Die Verschlußsachen-Vorschrift regelte genau die Kennzeichnung, die Verteilung, die Vernichtung und das Verhalten bei Verlust.
Militärgeheimnisse in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949
Das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt diesen Begriff zwar nicht, militärische Geheimnisse werden aber auf der einen Seite als Staatsgeheimnisse durch die §§ 93-101 a StGB (Landesverrat und ähnliches) geschützt. Auf der anderen Seite werden bestimmte Arten von Militärgeheimnissen durch §§ 109 f und g StGB vor dem Ausforschen, Abbilden und Veröffentlichen geschützt. Insbesondere sind Lichtbilder, auch aus der Luft, verboten.
Militärgeheimnisse in Österreich
Im österreichischen Militärstrafgesetz wird die vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses in den §§ 26 und 27 behandelt.
Beispiele von Militärgeheimnissen
- Im Zweiten Weltkrieg wurden vom US-amerikanischen Militär Angehörige der Stämme der Navajo, Irokesen und der Komantschen für den Funkverkehr eingesetzt. Die Sprache war nicht dokumentiert. Bis 1968 durften die Code Talker nicht einmal ihren Familien von ihrem Auftrag erzählen, siehe Navajo-Code.
- Frankreich deklarierte die Umstände der Castor-Transporte wiederholt als Militärgeheimnis, um eine Veröffentlichung zu verhindern.
- Die Spiegel-Affäre, die durch Veröffentlichung von Tatsachen der Landesverteidigung ausgelöst wurde, die die damalige Bundesregierung als militärische Geheimnisse einordnete.
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