- Millionenkredit
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Von einem Millionenkredit wird im deutschen Bankwesen gesprochen, wenn einem Kreditnehmer oder einer Kreditnehmereinheit ein Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro gewährt wurde.
Ein solcher Kredit ist – mit ähnlichen Angaben wie bei den Meldungen der Großkredite – durch die Kreditinstitute der so genannten Evidenzzentrale der Bundesbank anzuzeigen. Dies erfolgt zwingend nach § 14 KWG (Kreditwesengesetz) vierteljährlich. Die Banken erhalten von der Bundesbank im Rahmen der so genannten Evidenzzentrale eine Auswertung, in welcher Höhe der Kreditnehmer bzw. die Kreditnehmereinheit in der Gesamtsumme bei allen meldepflichtigen Kreditinstituten verschuldet ist. Millionenkreditanzeigen sind nicht nur von deutschen Kreditinstituten, sondern auch von deren Auslandstöchtern sowie u.a. auch von deutschen Versicherungen abzugeben. Ziel der Millionenkreditanzeigen sowie des Rückmeldeverfahrens ist eine aktuelle Information der Kreditgeber über die Verschuldung ihrer Millionenkreditnehmer. Gleichzeitig wertet die Bundesbank diese Informationen auch für eigene Zwecke aus.
Literatur
- Nikolaus Demmelmair: Die Großkredit-, Millionenkredit- und Organkreditvorschriften, Sparkassenverlag 2011, ISBN 978-3-09-305663-5
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