- Mindestbremshundertstel
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Der Bremszettel ist ein Vordruck zur Information des Triebfahrzeugführers über Achsenzahl, Zugmasse und Bremsverhältnisse des Zuges.
Aus dem Bremsgewicht des Zuges und der Zugmasse (beide angegeben in Tonnen), wird das Bremsvermögen des Zuges, die sog. Bremshundertstel, errechnet. Die errechneten Bremshundertstel werden mit den für die jeweilige Strecke erforderlichen Mindest-Bremshundertstel verglichen. Jeder Strecke sind hierbei bestimmte Mindest-Bremshundertstel zugeordnet, die sich aus der Topographie der Strecke ergeben. Je steilere Abschnitte z. B. die Strecke aufweist, desto mehr Bremsvermögen und damit Bremshundertstel muss der Zug aufweisen, um auch im größten Gefälle noch sicher zum Stehen zu kommen. Die Mindestbremshundertstel beziehen sich auf 100t Zuggewicht.
Weist ein Zug weniger Bremshundertstel als erforderlich auf, darf der Zug die Strecke entweder gar nicht oder nur mit verminderter Höchstgeschwindigkeit befahren. Hierzu erhält der Triebfahrzeugführer vor Antritt der Fahrt nach Rücksprache mit der Betriebsleitung eine sog. Fahrplanmitteilung, in der ihm die verminderte Geschwindigkeit oder die umgeleitete Strecke vorgeschrieben bzw. mitgeteilt wird.
Zusätzlich enthält der Bremszettel weitere Informationen für den Triebfahrzeugführer wie Art der Bremsen (einlösig, mehrlösig, Scheibenbremsen, Klotzbremsen) und deren Anzahl sowie Angaben über Notbremsüberbrückung (NBÜ) und elektropneumatische Bremsen (ep). Ebenfalls enthalten ist die Angabe, ob im Zug Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern enthalten sind sowie (zur Erkennung eventueller Zugtrennungen) die Nummer des letzten Fahrzeuges. Des Weiteren kann er dem Bremszettel entnehmen, ob er für die Zugabfertigung einen Zugführer benötigt.
Ohne die Informationen des Bremszettels ist somit ein sicheres Führen des Zuges nicht möglich. Daher ist die Erstellung eines Bremszettels vor Fahrtantritt zwingend erforderlich, es sei denn dass sich die Wagenzusammenstellung, wie z. B. beim ICE, nicht ändert. In diesem Fall ist ein vorgegebener Bremszettel (sog. „Dauerbremszettel“) im Führerstand vorhanden bzw. im Zugrechner eingegeben. Es muss dann nur in Ausnahmefällen ein Bremszettel erstellt werden.
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