- Mindestbietungssatz
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Wichtige Leitzinsen Zinssatz Höhe EZB (letzte Änderung per: 08. April 2009) Einlagesatz 0,25 % Hauptrefinanzierungssatz 1,25 % Spitzenrefinanzierungssatz 2,25 % SNB (letzte Änderung per: 12. März 2009) 3-Monats-Libor-Zielband 0,00–0,75 % US Fed (letzte Änderung per: 16. Dezember 2008) Federal-Funds-Rate-Zielband 0,00–0,25 % Diskontsatz 0,5 % Bank of Japan (letzte Änderung per: 19. Dezember 2008) Overnight Call Rate 0,10 % Diskontsatz 0,30 % Bank of England (letzte Änderung per: 5. März 2009) Repo Rate 0,50 % Chinesische Volksbank (letzte Änderung per: 22. Dezember 2008) Diskontsatz 5,31 % Das Hauptrefinanzierungsinstrument ist das wichtigste geldpolitische Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB).
Im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte tauschen Geschäftsbanken zeitlich begrenzt notenbankfähige Sicherheiten (Wertpapiere) in Zentralbankgeld um. Über das Hauptrefinanzierungsinstrument stellt die EZB den Geschäftsbanken in einem normalen Marktumfeld rund drei Viertel des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung. Geschäfte, die mittels des Hauptrefinanzierungsinstruments durchgeführt werden, bezeichnet die EZB daher auch als Haupttender.
Der diesen Wertpapierpensionsgeschäften zugrundeliegende Zinssatz wird als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet und ist der wichtigste Leitzins der EZB. Die Zentralbank kann mit Hilfe dieses Instruments indirekt die Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt beeinflussen. Da die Geschäftsbanken den Hauptrefinanzierungssatz durch Zinsen auf Wertpapiere und Kredite finanzieren, steigen im allgemeinen nach einer Erhöhung des Hauptrefinanzierungssatzs auch die Zinssätze der Geschäftsbanken.
Inhaltsverzeichnis
Durchführung
Das Hauptrefinanzierungsgeschäft gehört zu den Offenmarktgeschäften. Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht nach dem Standardtender von der EZB aus. Das Geld wird einmal pro Woche (die Termine werden im Voraus durch den Tenderkalender bekanntgegeben) den Geschäftsbanken für die Laufzeit von einer Woche (vor 2004: 2 Wochen) angeboten. Die nationalen Zentralbanken wickeln die Geschäfte für die EZB ab.
Seit 27. Juni 2000 verwendete die EZB hierzu das so genannte Zinstenderverfahren: Die Zentralbank benennt die zu emittierende Geldmenge und legt darüber hinaus einen Mindestbietungssatz fest, das heißt den minimalen Zins, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt. Im Rahmen des Hauptrefinanzierungsinstruments ist dies der Hauptrefinanzierungssatz. Die an einer Refinanzierung interessierten Geschäftsbanken benennen nun im Rahmen des Tenderverfahrens jeweils denjenigen Zins, zu dem sie bereit sind, das Geschäft abzuwickeln. Die Zuteilung der Gelder erfolgt nach dem Ende der Gebote gemäß der Höhe des gebotenen Zinses. Hierbei verwendet die EZB das amerikanische Verfahren.
Während der Finanzkrise ab 2007 kehrte die EZB wieder zum bis 2000 verwendeten Mengentenderverfahren zurück.
Bedeutung
Die kurze Laufzeit ist der große Vorteil des Hauptrefinanzierungsinstruments, da somit jede Woche die Bedingungen für einen Großteil des Refinanzierungsvolumens neu festgelegt werden können. Das bedeutet, dass die EZB durch das Hauptrefinanzierungsinstrument jederzeit Einfluss auf den Geldmarkt hat. In einer wirtschaftlich schlechten Phase betreibt sie eine expansive Geldpolitik (wodurch Kredite billiger werden), in einer wirtschaftlich guten Phase eine restriktive bzw. kontraktive Geldpolitik (wodurch die Inflation niedrig gehalten werden soll). Letztere Geldpolitik kann auch in einer schlechteren wirtschaftlichen Phase betrieben werden, wenn die Teuerungsrate zu groß werden sollte. Dieser Schritt wird von den Zentralbanken meist sorgfältig abgewogen.
Einordnung
Die längerfristige Geldvergabe erfolgt bei der EZB über die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte. Kurzfristige Geldvergabe erfolgt über die Spitzenrefinanzierungsfazilität.
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