- Mischling
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Mischling (auch Bastard, Blendling[1] oder Hybrid(e)[2]) bezeichnet in der Biologie generell das Ergebnis einer (oft ungeplanten) Kreuzung verschiedener Zuchtlinien, Rassen (siehe auch Mischlingshund) oder Arten oder einfacher gesagt der Nachkömmling zweier genetisch unterschiedlicher Eltern.[2]
Die erste Generation einer geplanten Kreuzung zweier reinrassiger Linien nennt man Hybrid. Mischlinge zeichnen sich aus genetischen Gründen im Regelfall durch besondere Vitalität und Gesundheit gegenüber reinrassigen Lebewesen aus (Heterosis-Effekt). Dies wird vielfach dadurch erklärt, dass die beiden Chromosomensätze durch den eine größere Vielfalt von Genen hätten, so dass Inzucht-Probleme vermieden würden. Daher werden insbesondere in der Pflanzenzucht vielfach Hybride als Nutzpflanzen eingesetzt, reinrassige Linien dienen nur zur Produktion von hybridem Saatgut. Bei zu hohem Inzuchtgrad der Ausgangslinien besteht die Gefahr einer Inzuchtdepression. Gemäß der 1. mendelschen Regel (Uniformitätsregel) sind die Merkmale (Genotyp) der ersten Generation (F1) aller Mischlinge mit denselben reinrassigen Eltern gleich.
Siehe auch: MischlingshundMenschen
Während des Dritten Reiches galten gemäß der Nürnberger Gesetze Personen mit teilweise jüdischen Vorfahren als „jüdische Mischlinge“ oder teils als „Geltungsjuden“.
Es existieren für Personen, deren Elternteile unterschiedlicher als geographisch oder als rassisch assoziierter Herkunft sind, unterschiedliche, zum Teil abwertende Bezeichnungen. Im historischen Kontext der Kolonialreiche entstanden beispielsweise für Menschen mit sowohl „weißen“ wie auch „schwarzen“ Vorfahren Begriffe wie: „Kreolen“, „Mestizen“ oder „Mulatten“.
Einzelnachweise
- ↑ J. H. Kaltschmidt: Sprachvergleichendes Wörterbuch der deutschen Sprache. S. 165.
- ↑ a b Peter Reuter: Springer Lexikon Medizin. S. 958.
Wiktionary: Mischling – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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