- Mitglied des Reichstages
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Mitglied des Reichstages (MdR) bezeichnet sowohl einen Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Kaiserreich als auch Abgeordnete des Reichstages in der Weimarer Republik. Beide Institutionen tagten im Reichstagsgebäude in Berlin.Formal werden auch die Parlamentarier der Zeit des Nationalsozialismus so bezeichnet, obwohl es sich eigentlich nicht um ein vergleichbares Parlament handelte, da die demokratischen Grundrechte außer Kraft waren. Die demokratischen Parteien waren verboten. Mitglieder der einzigen Liste, der Liste Adolf Hitler, wurden von Hitler ernannt. Gesetze wurden von Adolf Hitler erlassen. Der Reichstag hatte nahezu keine Befugnisse und war ein reines Akklamationsorgan, das auf Befehl Hitlers tagte - und das sehr selten.
Häufig werden – ungenau – auch die Mitglieder der Weimarer Nationalversammlung als MdR bezeichnet.
Siehe auch
1. Wahlperiode (1871–1874) | 2. Wahlperiode (1874–1877) | 3. Wahlperiode (1877–1878) | 4. Wahlperiode (1878–1881) | 5. Wahlperiode (1881–1884) | 6. Wahlperiode (1884–1887) | 7. Wahlperiode (1887–1890) | 8. Wahlperiode (1890–1893) | 9. Wahlperiode (1893–1898) | 10. Wahlperiode (1898–1903) | 11. Wahlperiode (1903–1907) | 12. Wahlperiode (1907–1912) | 13. Wahlperiode (1912–1918)
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