- Männerrecht
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Männerrecht bezeichnet die rechtliche Situation von Männern.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Da die überwiegende Mehrzahl der Gesellschaften in den letzten Jahrtausenden patriarchal strukturiert waren, hatten Männer zumeist mehr Rechte (z. B. Abstimmungsrechte und Wahlrecht) und konnten oft über die der Frauen verfügen, die häufig rechtlich unmündig waren. Über welche Rechte die Männer verfügten, hing jedoch auch sehr stark von ihrem sozialen Status bzw. ihrer Klassenzugehörigkeit ab.
Der Ausdruck Männerrecht findet sich im Hinblick auf die rechtliche Situation:
- bei den Germanen, die schon seit dem 17. Jahrhundert in der Diskussion ist (siehe das Buch „imperio mariti in uxorem, Germanice“ von Johann Paul Hebenstreit)
- während der Französischen Revolution (vgl. dazu den Vortrag „Das Männerrecht der Französischen Revolution“ von Prof. Dr. Wolfgang Schmale, Wien)
Aktuelle Themen
Heute sind in der westlichen Welt Frauenrechte denen der Männer angepasst, was vorrangig ein Ergebnis von 150 Jahren Frauenbewegung ist. In anderen Staaten, z. B. mit islamisch geprägten Rechtssystemen stehen jedoch noch immer die Männerrechte im Vordergrund (vgl. Schari'a).
In den westlichen Ländern wird unter anderem von Sozialwissenschaftlern und Politikern ebenfalls eine strukturelle Diskriminierung zu Ungunsten der Frauen gesehen. Gesetze, die diese ausgleichen sollen wie die Quotenregelung oder Gender Mainstreaming werden von Kritikern wieder als eine Benachteiligung der Männern betrachtet. Die Berechtigung dieser Kritik ist umstritten. Manche Beobachter betrachten sie als den Versuch, die Forderung von Seiten der Frauen nach Gleichberechtigung zu unterdrücken. Einer der Ersten, die von der „Notwendigkeit des Männerrechts“ sprachen, war Jörg Lanz von Liebenfels. Wenn eine aktuell bestehende strukturelle Diskriminierung zu Ungunsten der Frauen unterstellt wird, stellt sich insofern die Frage, ob es berechtigt ist, diese durch eine aktuelle Gegendiskriminierung der Männer solange auszugleichen, bis die strukturelle Diskriminierung behoben ist. Dafür spräche, dass die strukturelle Diskriminierung schneller überwunden würde, dagegen spräche, dass es problematisch erscheint, unberechtigte Ungleichbehandlungen der Vergangenheit durch aktuelle Ungleichbehandlungen - nunmehr bezüglich des anderen Geschlechts - ausgleichen zu wollen.
Im Moment bestehen Auseinandersetzungen besonders im Bereich des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Unterhaltsrechts. Auch das Thema Wehrpflicht und Gewalt gegen Männer werden aktuell diskutiert.
Literarische Verarbeitung
Der Ausdruck Männerrecht findet sich bereits:
- im Gedicht „Männerwürde“ von Friedrich Schiller (1782): Schmach dem kombabischen Geschlecht! Die Elenden, sie haben verscherzt ihr hohes Männerrecht, des Himmels beste Gaben.
- im Gedicht „Für alle“ von Louise Otto (1819-1895): Wo wieder aber ward der Ruf vernommen: „Für alle Freiheit!“ klang es fast wie Hohn, denn für die Männer nur war er gekommen. Im Wettersturm der Revolution. Denn schien auch Joch auf Joch hinweggenommen, und stürzte auch in Trümmer Thron um Thron: Dem Männerrecht nur galt das neue Ringen, das Frauenrecht blieb in den alten Schlingen.
Siehe auch
Literatur
- Johann Paul Hebenstreit: Disp. pol. de imperio mariti in uxorem, Germanice. Vom Männer-Recht. 1689; 1721.
- Jörg Lanz von Liebenfels: Die Gefahren des Frauenrechts und die Notwendigkeit des Männerrechts. 1929.
- Sibylle Raasch: Frauenquoten und Männerrechte. 1991.
- Julia Schmidt-Häuer: Menschenrechte - Männerrechte - Frauenrechte: Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsproblem. 2000.
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