Nachsuche

Nachsuche

Als Nachsuche wird im Waidwerk das Verfolgen, Auffinden und zur Strecke bringen (Erlegen) von krankem (Jägersprache für verletztes) Wild bezeichnet. Ziel der Nachsuche ist es, sowohl verletztes Wild vor langem Leiden zu bewahren und zügig zur Strecke zu bringen als auch bereits verendetes, aber nur schwer aufzufindendes Wild schnell zu bergen, um das wertvolle Wildbret vor dem Verderben zu bewahren.

Man unterscheidet die meist einfacheren Totsuchen von der häufig aufwendigeren und anspruchsvolleren Lebendnachsuche. Bei der Lebendnachsuche muss der Nachsuchengespann das Wild unter Umständen über Tage hinweg nachsuchen. Jeder brauchbare (geprüfte) Jagdhund sollte in der Lage sein, einfache Nachsuchen erfolgreich zu bewältigen. Jeder Revierpächter ist zur Vorhaltung eines brauchbaren Hundes verpflichtet. Aufwendige und komplizierte Nachsuchen sind den Schweißhunden als Nachsuchenspezialisten anzutragen.

Wild, das an Verkehrsunfällen beteiligt war und nach dem Zusammenprall aus der Sichtweite geflohen ist, muss nachgesucht werden. Das Unterlassen der Nachsuche, respektive das Unterlassen der zügigen Meldung des Wildunfalls beim zuständigen Revierförster, dem zuständigen Jagdpächter oder der zuständigen Polizeistation, stellt einen tierschutzrechtlichen Verstoß dar, da das verletzte Wild somit über Tage und auch Wochen nach dem Unfall noch dahinsiechen kann und wegen der unterlassenen Nachsuche nun unnötig lang leiden muss.

Die Nachsuche ist ausschließlich dem ausgebildeten Jäger zu überlassen. Die Unfallstelle und die vermeintliche Fluchtstrecke des Wildes darf in keinem Fall abgelaufen werden, weil durch das Vertreten der für das menschliche Auge kaum sichtbaren Pirschzeichen (Jägersprache für Spuren, Blut, Fell, Knochen, Gewebe, etc.) die Nachsuche verunmöglicht oder extrem erschwert werden kann. Auch nach vermeintlichen Fehlschüssen soll der Anschuss des Wildes gründlich untersucht werden.

Die Spezialisten für Nachsuchen sind die Schweißhunde. Sie zeichnen sich durch ungewöhnliche Nasenstärke, Ruhe, Wesensfestigkeit und Finderwillen aus. Ein Schweißund kann unter Umständen sogar ein oder zwei Tage nach der Verletzung des Wildes und v.a. bei regnerischem Wetter das Wild in mehreren Kilometern Entfernung finden und stellen. Bei der Nachsuche vermag der Hund die Individualspur des verletzten Wildes von kreuzenden, frischeren Spuren anderen Wildes zu unterscheiden und widersteht auch der Versuchung, auf eine frischere Spur zu wechseln, obwohl diese für den Hund attraktiver sein kann (Verleitfährte).

Vor Aufnahme der Nachsuche sind so bald wie möglich durch einen erfahrenen Jäger, im Idealfall dem Schweißhundeführer selbst, die Pirschzeichen (Spuren, Haare, Blut, Knochen und Gewebefunde, ... ) am Anschuss (Ort, an der das Wild getroffen wurde) oder an der Unfallstelle zu untersuchen und zu sichern. Wird anhand der Pirschzeichen von einer tödlichen Verletzung (z. B. Herz- oder Lungenbeteiligung) ausgegangen, sollte unverzüglich nachgesucht werden, um das Wildbret nicht verderben zu lassen. Ist von einer nicht sofort tödlichen Verletzung auszugehen, sollte, nach Verstreichen von einigen Stunden Wartezeit, die Nachsuche aufgenommen werden. In der Wartezeit kann das Wild Adrenalin abbauen. Es wird hierdurch vermieden, dass es, unter Adrenalieneinfluss stehend, noch über weite Strecken verfolgt werden muss.

Schweißhunde und ihre Hundeführer sind Spezialisten, die gerade für schwierige oder voraussichtlich lange Nachsuchen erforderlich werden. Da die Leistung der Schweißhunde nur durch häufigen Nachsucheneinsatz und Training erhalten werden kann, sind gute Hunde selten und teuer. Die Masse der Jagdpächter könnte kaum den hohen persönlichen Einsatz für die Schweißhundeausbildung und Führung erbringen. Die Schweißhundeführer sind daher bei den Landesjagdverbänden, den lokalen Jägervereinigungen und den Unteren Jagdbehörden registriert, damit die Jägerschaft gegebenenfalls Hilfe bei einer nahegelegenen Schweißhundstation erbitten kann.

Bei der Nachsuche von krankgeschossenem oder schwerkrankem (verletztem) Wild, das in einen fremden Jagdbezirk wechselt, kann die Nachsuche nur dann vorgenommen werden, wenn mit dem Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdbezirkes eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge abgeschlossen ist, da andernfalls der Vorwurf der Wilderei erhoben werden könnte.

Nachsuche in der Biologie

In der Floristik und Faunistik bezeichnet Nachsuche die gezielte Suche nach einer Art in einem Gebiet, wo diese noch nicht gefunden wurde. Durch mangelnde Nachsuche kann eine weit verbreitete, aber unauffällige Art in einer Roten Liste in ihrem Gefährdungsgrad überschätzt werden.


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