Natriumstearoyllactylat

Natriumstearoyllactylat
Strukturformel
Allgemeines
Name Natriumstearoyl-2-lactylat
Andere Namen

E 481

Summenformel C24H44O6Na; C21H39O4Na; C19H35O4Na (Hauptkomponenten)
CAS-Nummer 25383-99-7
PubChem 23671849
Kurzbeschreibung Weißes oder leicht gelbliches Pulver oder zerbrechlicher Feststoff mit charakteristischem Geruch
Eigenschaften
Molare Masse 451,60 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,03 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

49 °C[1]

Löslichkeit
  • gut löslich in Ethanol
  • unlöslich in Wasser
Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
R- und S-Sätze R: siehe oben
S: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Natriumstearoyl-2-lactylat ist das Natriumsalz der Stearoylmilchsäure (Laktat), wobei es ein Stoffgemisch aus mehreren Komponenten mit einer Vielzahl von Nebenprodukten darstellt.

Inhaltsverzeichnis

Herstellung

Der Stoff kommt nicht natürlich vor. Er wird in mehreren Schritten durch chemischen Reaktionen von Stearin-, Milch- und Polymilchsäure (Stearoylmilchsäure) mit Calciumverbindungen hergestellt. Möglicherweise werden tierische Fettsäuren verwendet[3] (Milch- und Polymilchsäure).

Verwendung

Natriumstearoyl-2-lactylat ist ein Emulgator und Stabilisator. Es wird in der Lebensmittelindustrie vorwiegend als Mehlbehandlungsmittel und zur Stabilisation bei Milchprodukten eingesetzt. In Wechselwirkung

  • mit Gluten dient es zur Verbesserung der Backeigenschaften von Mehl,
  • mit Stärke bleibt deren Wasserbindungsfähigkeit länger erhalten, sodass Gebäck länger „frisch“ bleibt, und schließlich sorgt es
  • mit den Milcheiweißen für eine bessere Schaumbildung.

Im Lebensmittel zerfällt die instabile Substanz in ihre Bestandteile. Sie gilt als harmlos.

Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (E 481) für bestimmte Lebensmittel (unter anderem Desserts, Liköre, verschiedene Backwaren) mit Höchstmengenbegrenzungen von zwischen drei und acht Gramm pro Kilogramm zugelassen.

Siehe auch

Quellen

  • Monographie vom Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) (PDF, 132 kB)
  1. a b Datenblatt bei ScienceLab
  2. In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. heko.ch: Zusatzstoffe in Lebensmitteln

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