- Negative Mehrheit
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Eine negative Mehrheit beschreibt einen Zustand in einem demokratisch-gewählten Parlament, welcher zu der Aktionsunfähigkeit des Parlaments führt. Wenn zwei Fraktionen gemeinsam eine absolute Mehrheit im Parlament haben, aber aufgrund politischer Differenzen nicht mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten wollen, spricht der Politologe von einer negativen Mehrheit. Eine Regierungsbildung ist in dieser Situation nicht möglich, da die beiden Fraktionen so stark sind, dass keine andere Fraktion in der Lage ist, ohne sie eine Regierung zu bilden.
In der deutschen Geschichte kam diese Situation am Ende der Weimarer Republik vor. Nachdem Franz von Papen den Reichstag 1932 aufgelöst hatte, hatte die Fraktion der NSDAP 230 Mandate, die Fraktion der KPD kam auf 89 Mandate. Gemeinsam hatten sie die absolute Mehrheit. Aufgrund politischer Differenzen war keine Koalition möglich. Da sie beide die Republik in dieser Form ablehnten, verweigerten sie jede Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen. Dadurch konnten sie die Arbeitsunfähigkeit des Reichstages erreichen.
Kategorien:- Politik (Weimarer Republik)
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