Ni(CN)2

Ni(CN)2
Strukturformel
Keine Strukturformel vorhanden
Allgemeines
Name Nickel(II)-cyanid
Andere Namen

Nickelcyanid

Summenformel Ni(CN)2
CAS-Nummer 557-19-7
Kurzbeschreibung gelbliches oder grünliches Pulver
Eigenschaften
Molare Masse 110,7 g/mol
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit

unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 49-32-42/43-48/23-50/53
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Nickel(II)-cyanid ist eine giftige chemische Verbindung des Metalls Nickel und gehört zur Gruppe der Cyanide (Salze der Blausäure).

Inhaltsverzeichnis

Gewinnung und Darstellung

Nickel(II)-cyanid entsteht bei Zugabe von Kaliumcyanid zu Nickelsalzlösungen (z.B. Nickelsulfat) als grünlichweißer Niederschlag. Bei Überschuss von Kaliumcyanid entsteht das Doppelsalz Kaliumnickelcyanid Ni(CN)2·2KCN (CAS Nr.: 14220-17-8).

Eigenschaften

Nickel(II)-cyanid hat hydratisiert die Form von Blättchen oder grünlichem Pulver, in seiner amorphen Form ist es ein gelbes Pulver.

Verwendung

Nickel(II)-cyanid wird in der Metallurgie und Galvanoplastik (zum Vernickeln) verwendet.

Sicherheitshinweise

Wie viele Nickelverbindungen wird Nickelcyanid als giftig und krebserzeugend eingestuft.

Quellen

  1. Nickelbelastung beim Bearbeiten von Chrom-Nickel-Stählen und Instandsetzen von Triebwerken des Flugzeugtyps Tornado
  2. Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 30. März 2009 (JavaScript erforderlich)

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