- Ni(CN)2
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Strukturformel Keine Strukturformel vorhanden Allgemeines Name Nickel(II)-cyanid Andere Namen Nickelcyanid
Summenformel Ni(CN)2 CAS-Nummer 557-19-7 Kurzbeschreibung gelbliches oder grünliches Pulver Eigenschaften Molare Masse 110,7 g/mol Aggregatzustand fest
Löslichkeit unlöslich in Wasser[1]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [2] Giftig Umwelt-
gefährlich(T) (N) R- und S-Sätze R: 49-32-42/43-48/23-50/53 S: 53-45-60-61 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Nickel(II)-cyanid ist eine giftige chemische Verbindung des Metalls Nickel und gehört zur Gruppe der Cyanide (Salze der Blausäure).
Inhaltsverzeichnis
Gewinnung und Darstellung
Nickel(II)-cyanid entsteht bei Zugabe von Kaliumcyanid zu Nickelsalzlösungen (z.B. Nickelsulfat) als grünlichweißer Niederschlag. Bei Überschuss von Kaliumcyanid entsteht das Doppelsalz Kaliumnickelcyanid Ni(CN)2·2KCN (CAS Nr.: 14220-17-8).
Eigenschaften
Nickel(II)-cyanid hat hydratisiert die Form von Blättchen oder grünlichem Pulver, in seiner amorphen Form ist es ein gelbes Pulver.
Verwendung
Nickel(II)-cyanid wird in der Metallurgie und Galvanoplastik (zum Vernickeln) verwendet.
Sicherheitshinweise
Wie viele Nickelverbindungen wird Nickelcyanid als giftig und krebserzeugend eingestuft.
Quellen
- ↑ Nickelbelastung beim Bearbeiten von Chrom-Nickel-Stählen und Instandsetzen von Triebwerken des Flugzeugtyps Tornado
- ↑ Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 30. März 2009 (JavaScript erforderlich)
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