Bankbetriebslehre

Bankbetriebslehre

Die Bankbetriebslehre ist eine spezifische Betriebswirtschaftslehre für das Bankwesen (sogenannte Wirtschaftszweiglehre). Lehr- und Forschungsgegenstand der Bankbetriebslehre sind die Banken (häufiges Synonym Kreditinstitut) und Sparkassen.

Sie beschäftigt sich mit der Struktur und den Prozessen des Bankgeschäfts und behandelt die besonderen Aspekte der Bankorganisation. Neben den betriebswirtschaftlichen spielen auch juristische und aufsichtsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die rechtliche Situation der Banken wird neben dem allgemeinverbindlichen Wirtschaftsrecht durch besondere bankengesetzliche und aufsichtsrechtliche Richtlinien geregelt.
Die Bankorgane befassen sich in der Gesamtbanksteuerung mit der strategischen Bankplanung und –steuerung und führen die Finanzplanung und Liquiditätsplanung durch , versuchen durch entsprechende Produkt- und Konditionen die Aufmerksamkeit und Treue der Kunden zu gewinnen und überwachen und steuern die Risiken der Bank in einer bankspezifischen Form des Risikomanagements. Das Kreditmanagement prüft die Kreditwürdigkeit der angehenden Schuldner und überwacht die Kreditrisiken.

Das Investitionsmanagement plant die mittel- und langfristigen Investitionen in Gebäude, Betriebsmittel und Sicherheitstechnik. Insbesondere die Investitionen im EDV-Bereich stellen die Banken vor besondere Herausforderungen. Die Projekt- und Betriebskosten der EDV-Bankenplattformen sind neben den Personalkosten der größte Kostenblock bei den meisten Banken.

Inhaltsverzeichnis

Rolle des Bankwesens in der Wirtschaft

Aufgaben des Bankensystems

Das menschliche Wirtschaften beruht in aller Regel auf Tauschgeschäften. Der umständliche Tausch Ware gegen Ware oder Dienstleistung wird dabei ersetzt durch das universelle Tauschmittel Geld. Geld vereinfacht so zum Einen die Preisbildung und reduziert die Transaktionskosten im Leistungsaustausch. Zum Anderen wird das Preisniveau selber von der zirkulierten Geldmenge abhängig und führt mit Inflation und Deflation zu geldbedingt neuen Problemstellungen.

Vereinfacht kann man sagen: Das Unternehmen produziert Waren und Dienstleistungen, die von den Haushalten konsumiert werden. Die Haushalte stellen den Unternehmen Arbeit, Kapital und natürliche Ressourcen zur Verfügung und erhalten dafür Löhne, Zinsen und die Unternehmensgewinne. Das Unternehmen verkauft die produzierten Waren und Dienstleistungen an die Haushalte und erhält dafür einen Verkaufserlös.

Das Unternehmen muss aber vorab in Vorleistungen und Produktionsmittel investieren, deren Verkaufserlöse erst später und ggf. über einen großen Zeitraum verteilt anfallen. Bsp: Ein Stromversorger investiert 500 Mio. GE in den Bau eines Kraftwerkes, das auf 50 Jahre genutzt und abgeschrieben werden soll.

Die Finanzierungsbedürfnisse der Produzenten betreffen also z.T. sehr große Beträge die langfristig vorfinanziert werden sollen.

Der Haushalt hingegen hat das Problem, dass er nicht alle Einkünfte sofort verzehren will, sondern erst zu späterem Zeitpunkt konsumieren will. Bsp.: Rücklage für die Steuerrechnung, für Hausbau oder als Vorsorge für Alter oder Krankheit.

Die Haushalte bringen viele Sparbeträge zusammen. Diese werden aber oft nur kurz- bis mittelfristig angelegt und sind im Durchschnitt kleiner als die gewünschten Kreditvolumen der Unternehmen.

Die Banken treten hier zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern als Vermittler (Finanzintermediär) auf:

  • Kapitalgeber und Kapitalnehmer möchten in der Regel nicht die gleichen Kapitalbeiträge handeln. So benötigen Unternehmen beispielsweise einen größeren Betrag an Fremd- und Eigenkapital, während einzelne Anleger nur geringe Beiträge bereitstellen können. Ebenfalls ist es denkbar, dass eine Großanlegerin einer Vielzahl von Kapitalnehmern mit geringen Kapitalbedarf gegenübersteht. Die Vorstellungen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern in Übereinstimmung zu bringen, wird als Losgrößentransformation bezeichnet.
  • Durch zeitliche Transformation der unterschiedlichen Kapitalein- und Auszahlungen werden die unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnisse von Kapitalgebern und Kreditnehmern aufeinander abgestimmt (Fristentransformation).
  • Risikotransformation bedeutet, dass das von Kapitalgebern akzeptierte Risiko eines Finanzkontrakts mit dem von Kapitalnehmern gewünschten Risiko eines Kontrakts in Übereinstimmung gebracht wird. Dabei kann die Risikotransformation durch Risikoreduktion und Risikoaufspaltung erreicht werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen, Bankengesetz

Bankenkonkurs und Systemrisiko

Banken haben eine wichtige gesamtwirtschaftliche Vermittlerrolle zwischen Geldnachfrage und –angebot der Haushalte. Die Zahlungsunfähigkeit einer großen Bank könnte, ohne besondere Vorkehrungen, je nach Einzugsgebiet der Bank eine regionale bis internationale Banken- und nachfolgende Wirtschaftskrise auslösen. Unweigerlich könnten andere Banken und Nichtbanken ebenfalls in den Konkurs gerissen werden. Weil eine potentielle Zahlungsunfähigkeit einer Bank eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft darstellt (sogenannte Systemrisiko), haben die Gesetzgeber hier besonderen Regelungsbedarf erkannt.

Vorschriften zur Mindestliquidität und Eigenmittelunterlegung

Durch Vorschriften zu Liquiditätshaltung (Liquiditätsverordnung, früher Grundsatz II) und der Festlegung von Mindeststandards (Solvabilitätsverordnung, früher Grundsatz I) für die Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken versucht der Gesetzgeber, für gesunde Bankbilanzen und ausreichende Liquidität zu sorgen. Durch hohe regulatorische Anforderungen soll die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank sichergestellt werden.

Bankengesetzgebung

Neben dem allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht sind in den nationalen Bankengesetzgebungen verschärfende Rahmenbedingungen für die Banken abgesteckt.

Bankkundengeheimnis und Auskunftspflicht

Durch das Bankgeheimnis wird die Privatsphäre von Kunden gegen Eingriffe durch Dritte geschützt. Es handelt sich um ein Berufsgeheimnis, das dem Bankangestellten verbietet weder positiv noch negativ Auskunft zu geben. Es darf also weder bejaht noch verneint werden, ob eine Kundenbeziehung besteht oder je bestanden hat. Die Bank ist jedoch gegenüber Dritten auskunftspflichtig sofern diese schriftlich ermächtigt sind (Bevollmächtigte, legitimierten Erben, Vollstreckungsbehörden).
Beim Vorliegen einer Straftat kann der Richter die Bank zur nötigen Information verpflichten.

Entgegen allgemeinem Verständnis ist in Deutschland das Bankkundengeheimnis gesetzlich lediglich durch den allgemeinen Datenschutz sowie durch die Abgabenordnung (§ 154 AO) gesichert. Bankangestellte unterliegen keiner besonderen Schutzpflicht wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Geistliche. In der Schweiz ist das Bankkundengeheimnis im Bankengesetz [1]als Berufsgeheimnis geregelt. Es unterliegen ihm alle Organe, Beauftragten und Angestellten der Bank. Wer das Bankkundengeheimnis verletzt, oder zur Verletzung anstiftet, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Buße bis zu 50 000 Franken bestraft. Die Bankenkommission kann ausländischen Strafverfolgungsbehörden nicht öffentlich zugängliche Auskünfte und Unterlagen übermitteln, sofern die Rechtshilfe in der betroffenen Strafsache nicht ausgeschlossen wäre. Rechtshilfe für einen Straftatbestand setzt voraus, dass ein Tatbestand auch nach schweizerischem Recht strafbar ist.[2]

Zentralbank und Geldpolitik

Entwicklung und Aufgaben der Zentralbank

Notenbanken waren ursprünglich Banken, welche vom Staat mit dem alleinigen Privileg zur Ausgabe von Notengeld versehen worden sind (sogenannte Notenprivileg).

Die Ausgabe von regional unterschiedlichen Notengeldscheinen von verschiedenen Notenbanken hat infolge der zunehmenden Bedeutung des Notengeldverkehrs zu unerwünschten Friktionen und Transaktionskosten im Notengeldaustausch geführt. Unterschiedliche Bonitäten der verschiedenen Notenbanken und einige Bankenkonkurse in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben die Wertsicherheit von Notengeld vorübergehend in Frage gestellt Dies hat zu Bildung von nationalen Zentralbanken geführt, welche mit einem monopolistischen Recht zu Notengeldausgabe ausgestattet worden sind. Der Zentralbank wurde die Aufgabe der gesamtwirtschaftliche Geld- und Kreditversorgung übertragen, welche unter Einhaltung eines gesetzlich verankertem Zielkatalog durchzuführen ist. Oberziel kann z.B. die Preisstabilität sein, welche unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung des Landes durchgeführt wird.

Durch die Entwicklung des Geldverkehrs mit bargeldlosem Zahlungsverkehr und der damit verbundenen Ausweitung der Geldmenge durch das Buchgeld (siehe Giralgeld und Geldschöpfung) ist die Aufgabe der Geldmengensteuerung komplexer geworden.
In diesem Rahmen hat eine Zentralbank folgende Aufgaben:

  • Liquiditätsversorgung des Geldmarktes
  • Gewährleistung der Bargeldversorgung
  • Erleichterung und Sicherstellung der bargeldlosen Zahlungssysteme
  • Verwaltung der Währungsreserven
  • Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Zentralbank folgenden Handlungsspielraum:

  • Kreditvergabe für Geschäftsbanken gegen Hinterlegung von Sicherheiten
  • Kreditaufnahme bei Geschäftsbanken
  • Ausgabe und Rückkauf von verzinslichen Schuldverschreibungen (Kassen- oder Termingeschäft)
  • Schaffung von Derivaten auf Forderungen und Effekten
  • Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Zentralbanken

In diesem Handlungsrahmen werden verschiedene Instrumente eingesetzt um die gesetzlich festgeschriebene Ziele der Zentralbank zu verfolgen (siehe geldpolitische Instrumente unter Geldpolitik).

Die Geldmengensteuerung hat indirekt auch eine Wirkung auf die Wechselkurse und die Währungspolitik. Neben dem Primat der Preisstabilität muss deshalb auch die Wechselkurspolitik als Sekundärziel im Auge behalten werden. Neben der Geldpolitik hat allerdings auch die Leistungsbilanz, d.h. der Saldo aus Importen und Exporten, sowie die Staatsverschuldung einen Einfluss auf die Wechselkurse:

Geldmengensteuerung und Konjunktur

Durch wachsende Geldschöpfung im Kreditsystem kann die zirkulierende Geldmenge konjunkturabhängig wachsen oder schrumpfen. Eine zu kleine Geldmenge kann zu Kreditverknappung, Rezession und Deflation führen. Eine wachsende Geldmenge kann zu größerer Güternachfrage führen. Da die Güterangebotsmenge aber allenfalls nicht im gleichen Maße ausgeweitet werden kann, führt eine weitere Geldmengenausweitung zu Preissteigerungen auf den Gütermärkten, d.h. zu Inflation. Ein zu großes Geldangebot kann so zur wirtschaftlichen Überhitzung und Inflation führen.

Geschäftsbanken

Zur Charakterisierung von Banken gibt es je nach Herkunftsland unterschiedliche rechtliche Definitionen. Eine Bank zeichnet sich durch folgende Merkmale aus

  • Nimmt gewerbsmäßig Publikumseinlagen entgegen
  • Führt einen Bankbetrieb
  • Ist der bankengesetzlichen Aufsicht unterworfen
  • Ist keine Zentralbank oder Notenbank. D.h. druckt kein eigenes Notengeld

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es angesichts der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen nicht so einfach, eine einheitliche Definition zu finden, was eine Bank ist. Eine Geschäftsbank, kurz Bank, ist, wer sich einem öffentlichen Publikum zur Abwicklung von Bankgeschäften anbietet. Zentralbanken sind in dem Sinne keine Geschäftsbanken.

Eine Bank zeichnet sich demnach durch die Ausübung der folgenden Geschäfte aus:

  • Entgegennahme von Publikumsgeldern
  • Abwicklung eines großen Zahlungsverkehrsvolumen
  • Vergabe von Krediten an ein breites Publikum

Zusätzlich werden oft folgende Geschäfte abgewickelt, die für sich alleine genommen noch nicht zwingend eine Banktätigkeit begründen:

  • Wertschriftenhandel im Namen von Kunden
  • Vermögensberatung und -verwaltung

Bankgeschäfte

Die Kerngeschäfte einer Universalbank richten sich nach den Kundenbedürfnissen.

Kundenbedürfnis Exemplarisches Bankprodukt Bilanzseite
Sparen Sparkonto Passiv
Disponieren Privatkonto (Einzahlungen, Auszahlungen, Zahlungsverkehr, Zahlungsanweisung (Formular oder Internet-Banking), Einzahlungsschein, EC-Karte, Kreditkarte) passiv, bei vorhandener Kreditlinie saldoabhängig auch aktiv
Anlegen Termingeld, Anleihe/Obligation Passiv
Finanzieren Private und kommerzielle Kredite
Bau- und Hypothekarkredite
z.B.: Hypothek, Lombardkredit, Kreditlinie auf Kontokorrentkonto
Aktiv
Vorsorgen Steuerbegünstigte Vorsorgekonten Aktiv
Wertaufbewahrung (anderer Vermögenswerte) Wertschriftendepot, Bankschließfach Ggf. Ausserbilanz

Anlagegeschäfte unterscheiden sich in der Regel durch eine ein festgelegte Laufzeit der Anlage von den Geschäften des Sparens und Disponierens. Während der Laufzeit kann über den Betrag des angelegten Geldes nicht verfügt werden, es sei denn, die Geldanlage bezieht sich auf ein fungibles Wertpapier das vor Endfälligkeit verkauft werden kann.

Die von den Banken vertriebenen, unterschiedlichen Bankprodukte lassen sich wie in der Tabelle oben gezeigt diesen Kerngeschäften zuordnen. Dort wo in den einzelnen Bankprodukten Geldvolumina verwahrt werden, finden wir diese in der Rechnungslegung in der Bilanz auf der Passivseite, der Aktivseite und im Ausserbilanzgeschäft wieder.

Nach der Art der Ertragsquellen können die Bankengeschäfte unterschieden werden nach

  • Zinsdifferenzgeschäft
  • Kommissionsgeschäft

Das Zinsdifferenzgeschäft wird auf der Passivseite durch Spar- und Anlagekonten und auf der Aktivseite der Bilanz durch die Kreditgeschäfte erzielt. Im Passivgeschäft erhält der Kunde einen Zins auf seinen Geldeinlagen, der tiefer ist als der Zins der die Bank bei Kreditaufnahme am Kapitalmarkt bezahlen müsste. Im Aktivgeschäft zahlt der Kunde einen Zins auf seiner Kreditschuld , die höher ist als der Zins der die Bank bei Kreditvergabe am Kapitalmarkt erhalten würde. Die Banken erhalten am Kapitalmarkt die besseren Zinskonditionen, weil sie die betragsmäßig höheren Geschäfte abschließen und weil sie ein sehr gute Bonität nachweisen können.

Eigenmittelunterlegung

Die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken werden durch Vorschriften zu Eigenmittelunterlegung begrenzt. Jedem Kredit muss dabei ein bestimmter Anteil des Eigenkapitals unterlegt werden. Die Höhe des Eigenkapitals begrenzt dabei das maximale Kreditvolumen, das eine Bank ausleihen darf. Die geforderte Eigenmittelunterlegung ist mit ein Garant für die Stabilität der einzelnen Bank und des ganzen Bankensystems. Bis vor Kurzem mussten 8 % des Kreditvolumens mit Eigenmitteln unterlegt werden. Ein neues Regelwerk zur Eigenmittelunterlegung unter dem Titel Basel II soll dafür sorgen, dass Kredite je nach Risikoeinstufung diese acht Prozent mit 3/4 (bei niedrigem Risiko) bis zu 1,5 (bei hohem Risiko) multiplizieren können/müssen. Damit wird der Anreiz genommen, riskantere Kredite abzuschließen (da bei diesen eine höhere Verzinsung und somit mit dem gleichen Eigenkapital eine höhere Rendite erreicht werden konnte). Zudem werden nun auch operationelle Risiken berücksichtigt. Die nationale Umsetzung erfolgt durch die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten) und die SolvV (Solvabilitätsverordnung).

Liquidität

Eine Bank muss jederzeit die Forderungen gegenüber ihren Kunden erfüllen können. Für jedes kurzfristig kündbare Einlagegeschäftsvolumen muss die Bank deshalb einen bestimmten Anteil liquider Mittel bereithalten. Dabei gehen die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestliquidität davon aus, dass nicht alle Kunden gleichzeitig ihre Einlagen kündigen.

Berechnung des Zinsertrags mit der Poolmethode

Die Aktivseite und die Passivseite einer Bankbilanz stehen insofern miteinander in Verbindung, als die Kreditvergabe der Aktivseite auf der Passivseite durch die Kundengelder und die Aufnahme von Geld- und Kapitalmarktkrediten refinanziert werden müssen. Auf beiden Bilanzseiten hängt die Höhe des Kundenzins von der Zinsbindungsfrist ab. Bei einer normalen Zinsstrukturkurve erzielt eine langfristige Kapitalbindung einen höheren Zinssatz, als ein jederzeit kurzfristig kündbarer Kapitalbetrag.

Die Geldvolumen der Aktiv- und Passivseite können nach Fälligkeits- bzw. Kündigungsterminen sortiert einander in Fälligkeitsgruppen gegenübergestellt werden. Pro Gruppe kann nun die mittlere Bruttozinsspanne gerechnet werden. Dieses Vorgehen entspricht der Zinsertragsberechnung nach der Poolmethode. Das Verfahren ist ungenau und hat verschiedene Nachteile. Insbesondere sollte die Zinskonditionssteuerung der Aktivseite und der Passivseite voneinander unabhängig erfolgen können. Sie wurde deshalb praktisch vollständig durch die Marktzinsmethode verdrängt.

Marktzinsmethode

In der Marktzinsmethode wird jedem Bankgeschäft ein Kapitalmarktgeschäft mit gleichem Laufzeitverhalten als Opportunitätsgeschäft gegenübergestellt. Gemäß dem Opportunitätsprinzip könnte statt der Kreditvergabe an einen Kunden das Geld am Kapitalmarkt angelegt werden. Statt der Entgegennahme von Spargeldern könnte sich die Bank das zur Refinanzierung notwendige Geld am Geld- und Kapitalmarkt ausleihen. Die Differenz aus dem Kundenzins und dem Opportunitätszins, d.h. dem Zins auf dem Opportunitätsgeschäft bildet den Zinskonditionsbeitrag.

Die komplementären Differenzen summiert über Aktiv- und Passivseite bilden den Strukturbeitrag. Der Strukturbeitrag beschreibt den Ertrag den die Bank aufgrund der Fristentransformation erzielt. Ein einseitiger Fristenüberhang bedeutet aber immer auch ein Marktrisiko. Die Zinsstrukturkurve kann sich im Verlauf der Zeit in eine unerwartete Richtung entwickeln, was die Ertragslage der Bank beeinträchtigen kann. Diese Marktrisiken können im Rahmen vom Bilanzstrukturmanagement durch entsprechende derivative Instrumente eliminiert werden. Die Kosten dieser Absicherung wird aber im Gegenzug den Strukturbeitrag mehr oder weniger aufzehren.

Geschäftsbericht und Jahresrechnung der Banken

Die Banken erstellen für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus der Jahresrechnung und dem Jahresbericht zusammensetzt.

Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Mittelflussrechnung. Bezüglich der Jahresrechnung werden i. d. R. vom Gesetz bestimmte Mindestgliederungsvorschriften verlangt. Im Einzelabschluss ist die Bilanz und Erfolgsrechnung mindestens wie folgt gegliedert:

Die Aktivseite und die Passivseite minus das Eigenkapital plus die Kundengelder in den Wertschriftendepots, welche in der Ausserbilanz gezeigt werden können bilden das Geschäftsvolumen. Aus dem aktiven und passiven Teilen des Geschäftsvolumens werden die Erträge des Zinsdifferenzgeschäfts erwirtschaftet. Die Kundengelder in der Ausserbilanz generieren Kommissionserträge z.B. durch die Depotgebühren und die Kommissionen aus den Börsenaufträgen.

Aufbauorganisation

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) schreiben in ihrem allgemeinen Teil allen Kreditinstituten vor, u. a. Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen. Dabei sind Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten des jeweiligen Institutes zu berücksichtigen. (Vgl. MaRisk AT 4.3 [1])

Die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation haben dem Grundsatz der Funktionstrennung zu folgen. Dabei ist sicherzustellen, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt werden. (Vgl. MaRisk AT 4.3.1) Die Verantwortlichkeit für den Risikoeingang ist von Kontroll- und Überwachungshandlungen organisatorisch zu trennen.

Die Organisationsstruktur einer regionalen Bank mittlerer Größe kann folgendermaßen aufgebaut sein:

 Geschäftsleitung oder Vorstand
 
 Zentralbereiche
   Organisation
   EDV
   Personal
   Rechnungswesen
   Controlling
     Risikocontrolling
   Kredit
     Kreditbearbeitung
     Sicherheitenverwaltung
   Zahlungsverkehr
   Treasury/Eigenhandel
   Handelsabwicklung
   Handelüberwachung
      
 Marktbereiche
   Investmentbanking
   Firmenkunden
     Großunternehmen
     Mittelstand
   Private Banking (Vermögende Privatkunden)
   Retail Banking
 
 Regionen
   Zürich
   Weinland
   Oberland
   Mittelland

Herausforderungen an Bankbetriebslehre

Veränderungen im Finanzsektor

  • neue Finanzinstitutionen
  • innovative Finanzprodukte
  • Marktöffnung
  • EDV-Einsatz
  • Regulierung und Deregulierung

Einzelnachweise und Quellen

  1. http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/952.0.de.pdf%7CSR 952; Bankgesetz; Art. 47
  2. http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/952.0.de.pdf%7CSR 952; Bankgesetz; Art. 23 Abs. c

Literatur

  • Henner Schierenbeck (2003): Ertragsorientiertes Bankmanagement Gabler, achte Auflage, Wiesbaden. ISBN 3-409-85000-7
  • Hartmann-Wendels, T./Pfingsten, A./Weber, M. (2004): Bankbetriebslehre, dritte Auflage, Berlin/Heidelberg/New York. ISBN 3-540-21227-2

Siehe auch


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