- Nicolaus Remigius
-
Nicolas Rémy (oder auch Nicolaus Remigius) (* 1530; † 1612) war ein herzoglich-lothringischer Geheimrat und Oberrichter. Schriftstellerisch trat er vor allem als Hexentheoretiker in Erscheinung.
Bedeutung als Hexentheoretiker
Nicolaus Remigius schöpfte aus seinem reichen Erfahrungsschatz als Richter, als er ein Hexentraktat verfasste. Im Jahre 1595 erschien sein Werk in lateinischer Sprache unter dem Titel Daemonolatreiae Libri III, zu Deutsch: Drei Bücher vom Teufelskult. Bereits ein Jahr später lag es in einer deutschen Übersetzung vor: Daemonolatria daß ist von Unholden und Zauber-Geistern, dess Edlenn, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn Nicolai Remigii, des durchl. Hertzogen in Lothrigen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris publici. 1598 wurde eine zweite deutsche Auflage erforderlich, ein Hinweis darauf, wie begehrt das Werk unter den Anhängern der Hexenverfolgung war. Vor allem Richter werden sich dieses Buch 'zu Gemüte geführt' haben, da Rémy eigentlich für jede Eventualität eine Antwort und ein konkretes Fallbeispiel anführte. Für ihn war es beispielsweise gleich strafbar, ob eine Hexe tatsächlich den Hexenflug beherrschte oder sich ihr Fliegen nur einbildete. Ins Visier der Justiz geriet eine Frau dann, wenn sie nie in die Kirche ging, oder noch schlimmer, wenn sie sehr häufig in die Kirche ging. Und so könnte man weitere unzählige Beispiele anführen.
Sein Hexentraktat ist jedoch nicht nur als Handbuch für Richter zu werten. Vielmehr überlieferte er damit auch eine Art Autobiographie, was sein Wirken als Richter bei Hexenprozessen betrifft. Er verweist stolz auf seine 16jährige Amtszeit, in der er mindestens 800 Hinrichtungen wegen Hexerei veranlasst hatte. Bedauernd fügt er hinzu, dass eine etwa gleich hohe Zahl Angeklagter vor der Vollstreckung entwichen oder kein Geständnis ablegten, sodass eine Verurteilung ausgeschlossen war. 15 Personen starben vor ihrer Verurteilung durch Suizid.
Er stimmte mit den im Hexenhammer zusammengestellten Thesen über die Hexenlehre weitgehend überein, wenngleich er diesen in seinem Werk an nur einer Stelle nebenbei erwähnt. Ferner berichtet er in seinem Traktat über Hexenprozesse gegen Kinder, an deren Ende das Todesurteil stand.
Sein Werk wurde zwar gerne gelesen, die von ihm vertretenen Theorien über die Hexenlehre waren allerdings umstritten. Christian Thomasius bezeichnete ihn gar als Märchenerzähler, weil Rémy zur Bekräftigung seiner Thesen nicht davor zurückschreckte, auch Zitate von antiken Komödienschreibern anzuführen. Besonders wurde er von den Theologen angegriffen, da er kirchliche Lehrmeinungen sehr nüchtern behandelte und oft ziemlich eigenwillig auslegte.
Literatur
- Manfred Hammes: Hexenwahn und Hexenprozesse, Fischer, Frankfurt/M. 1989, ISBN 3-596-21818-7
- Elisabeth Biesel, Hexenjagd, Volksmagie und soziale Konflikte im lothringischen Raum (Trierer Hexenprozesse. Quellen und Darstellungen)
- Lucien Dintzer, Nicolas Rémy et son oevre démonologique Lyon, 1936
- Nicolaus Equiamicus (Hrsg.) Nicolas Rémy, Daemonolatreia oder Teufelsdienst, UBooks-Verlag 2009 ISBN 978-386-608113-0
Weblinks
- Biographie bei Historicum.net
- Hintergrundinformationen zu Leben und Werk
- Über den Posten des Proceur général
- Über die lothringischen Hexenprozesse
Personendaten NAME Remy, Nicolas ALTERNATIVNAMEN Nicolaus Remigius KURZBESCHREIBUNG herzoglich-lothringischer Geheimrat und Oberrichter GEBURTSDATUM 1530 STERBEDATUM 1612
Wikimedia Foundation.