- Niedersächsischer Landkreistag
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Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist die Vereinigung der 37 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt als kommunaler Spitzenverband die Belange seiner Mitglieder gegenüber dem Landtag und der Landesregierung. Sein Sitz ist in der Landeshauptstadt Hannover.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der Niedersächsische Landkreistag hat laut seiner Satzung die Aufgabe,
- die gemeinsamen Interessen der Mitglieder zu vertreten,
- den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
- den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
- Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
- das Verständnis der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise zu fördern,
- die zuständigen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren, zu beraten (Artikel 71 Abs. 4 der Landesverfassung)und
- die Mitglieder in Einzelfragen zu beraten.
Verbandszeitschrift
Der Niedersächsische Landkreistag gibt seit 1978 die "NLT-Information" heraus. Es erscheinen jährlich fünf bis sechs Ausgaben, welche relevante politische Informationen aus den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover enthalten.
Stellung der Städte und Gemeinden
Die Landkreise bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule des Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.
Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Landkreisordnung. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.
Verfassungsrechtliche Stellung des Niedersächsischen Landkreistages
Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Landkreistages. Er vertritt – ebenso wie Bundestag und Landtag – öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:
„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“
Siehe auch
Weblinks
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