- Niedersächsische Verfassung
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Basisdaten Titel: Niedersächsische Verfassung Früherer Titel: Vorläufige Niedersächsische Verfassung Abkürzung: NV, Nds Verf, Verf ND Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Niedersachsen Rechtsmaterie: Verfassungsrecht Fundstellennachweis: GVBl Sb 100-1 Ursprüngliche Fassung vom: 13. April 1951
(Nds. GVBl. S. 103)Inkrafttreten am: 1. Mai 1951 Letzte Neufassung vom: 19. Mai 1993
(Nds. GVBl. S. 107)Inkrafttreten der
Neufassung am:1. Juni 1993 Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 30. Juni 2011
(Nds. GVBl. S. 210)Inkrafttreten der
letzten Änderung:8. Juli 2011
(Art. 7 G vom 30. Juni 2011)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Niedersächsische Verfassung (NV) stammt vom 19. Mai 1993 und ist am 1. Juni 1993 in Kraft getreten. Die Niedersächsische Verfassung wurde geändert durch das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 6. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 229), durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 20. November 1997 (Nds. GVBl. S. 480) und durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 58).
Geschichte
Die Geschichte der niedersächsischen Landesverfassungen ist – im Unterschied zu derjenigen anderer Landesverfassungen – stark an die Entwicklung Deutschlands geknüpft. Im Jahre 1951 wurde eine Übergangsverfassung (Vorläufige Niedersächsische Verfassung - VNV) verabschiedet, die die staatlichen Grundlagen in der Zeit bis zur Wiedervereinigung des zweigeteilten Deutschlands regelte. Da sich die Vorläufige Niedersächsische Verfassung auf das 1949 geschaffene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) beziehen konnte, verzichtete man – wie in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – auf einen Grundrechtekatalog. Die historischen Gegebenheiten wurden durch Art. 56 VNV berücksichtigt: Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der Vorläufigkeit. Somit wurde auf der Grundlage der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die neue Niedersächsische Verfassung von 1993 aufgebaut, der unter anderem Grundrechte und Staatsziele hinzugefügt wurden. Art. 72 NV übernimmt die Bestimmung des Art. 56 VNV.
Literatur
- Lothar Hagebölling: Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 1996.
- Heinrich Korte (Begr.): Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. 2. Aufl., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1986.
- Heinzgeorg Neumann: Die Niedersächsische Verfassung, Handkommentar. 3. Aufl., Boorberg Verlag, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 2000, ISBN 3-415-02651-5.
Weblinks
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