- Niedersächsischer Städtetag
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Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover. Ihm gehören 128 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern an. Als außerordentliche Mitglieder gehören ihm die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven und der Zweckverband Großraum Braunschweig an. Er repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).
Inhaltsverzeichnis
Mitgliederstruktur
- 10 kreisfreie Städte (einschließlich Göttingen und der Landeshauptstadt Hannover)
- 7 große selbständige Städte
- 49 selbstständige Städte und Gemeinden
- 56 kreisangehörige Städte und Gemeinden
- 6 Samtgemeinden
Davon haben
- 49 Mitglieder (39 %) mehr als 30.000 E.
- 60 Mitglieder (46 %) zwischen 10.000 und 30.000 E.
- 20 Mitglieder (15 %) weniger als 10.000 E.
Stellung der Städte und Gemeinden
Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule des Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.
Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.
Verfassungsrechtliche Stellung des Niedersächsischen Städtetages
Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt – ebenso wie Bundestag und Landtag – öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:
„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“
Veröffentlichungen
Der Niedersächsische Städtetag gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift „Niedersächsischer Städtetag" in einer Auflage von über 6.800 Exemplaren heraus. Sie erhält jedes Ratsmitglied. In ihr wird über aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet.
Außerdem gibt er die „Schriftenreihe des Niedersächsischen Städtetages" heraus, in der kommunalwissenschaftliche Beiträge veröffentlicht werden.
Aufgaben
Der Niedersächsische Städtetag hat die satzungsmäßigen Aufgaben,
- seine Mitglieder durch Beratung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches in ihrer Arbeit zu fördern,
- die gemeinsamen Belange wahrzunehmen und gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten.
In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.
Organe und Gremien des Niedersächsischen Städtetages
Organe
Städteversammlung
- Delegierte der Mitglieder, tagt zweimal innerhalb einer Kommunalwahlperiode
- beschließt über die Wahl des Präsidiums, Satzungsänderungen u.a.
Präsidium
- besteht aus 20 Personen,
Oberbürgermeister, Bürgermeister, ihre repräsentativen Vertreter oder Wahlbeamte sowie aus beratenden Mitgliedern
- beschließt u.a. über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Höhe des Beitrages, den Haushalt und wählt den Präsidenten sowie den Hauptgeschäftsführer
Gremien
Ausschüsse
- je Fachausschuss 18 ehrenamtliche / hauptamtliche Vertreter der Mitglieder
- bereiten die Entscheidungen des Präsidiums und die grundsätzlichen Entscheidungen der Geschäftsstelle vor
Folgende Ausschüsse gibt es:
- Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Verkehr
- Ausschuss für Recht, Verfassung, Personal und Organisation
- Finanzausschuss
- Kulturausschuss
- Planungs- und Bauausschuss
- Schulausschuss
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Umweltausschuss
Bezirkskonferenzen
- bestehen aus Ratsvorsitzenden und Hauptverwaltungsbeamten
- treffen sich zwei- bis dreimal jährlich
- dienen dem Erfahrungsaustausch
Folgende Bezirkskonferenzen gibt es:
- Bezirkskonferenz Braunschweig
- Bezirkskonferenz Hannover
- Bezirkskonferenz Lüneburg
- Bezirkskonferenz Oldenburg / Osnabrück
- Bezirkskonferenz Ostfriesland
Arbeitskreise
- Oberbürgermeisterkonferenz
- Bürgermeisterkonferenz
- Bürgermeisterkonferenz (kreisangehörige)
- AK Bauamtsleiter
- AK EDV-Leiter der großen Städte
- AK EDV-Leiter der kreisangehörigen Städte
- AK Gesundheitswesen (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
- AK Hinweise zur Sozialhilfe (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
- AK Kommunalwald (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und Niedersächsischen Landkreistag)
- AK Kulturdezernenten
- AK ländlicher Raum
- AK Leiter der Berufsfeuerwehren
- AK Samtgemeinden
- AK Sanierungsstädte (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund)
- AK Schule
- AK Sozial- und Jugenddezernenten
- AK Stadtbauräte
- AK Stadtkämmerer
- AK Steueramtsleiter
- AK Tourismus
- AK Umweltdezernenten
- AK Umweltschutz
- AK Veterinärwesen (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
Tochtergesellschaft
Über seine Tochtergesellschaft Innovative Stadt GmbH bietet der Niedersächsische Städtetag Fortbildungsveranstaltungen an und veröffentlicht Arbeitshilfen und sonstige Publikationen für die kommunale Praxis.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Kommunaler Spitzenverband
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