Hessischer Landkreistag

Hessischer Landkreistag
Hessischer Landkreistag (HLT)
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Gründung 16. Januar 1946
Ort Wiesbaden
Präsident Robert Fischbach
Geschäftsführer Dr. Jan Hilligardt
Gerrit Kaiser
Mitglieder 21 hessische Landkreise
Website www.hlt.de

Der Hessische Landkreistag ist einer der drei kommunalen Spitzenverbände in Hessen neben dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund. Ihm gehören alle 21 hessischen Landkreise an, sein Sitz ist Wiesbaden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Hessische Landkreistag entstand kurz nach der Gründung des Landes Groß-Hessen im September 1945. Seine Entstehungsphase ist eng mit den politischen Gegebenheiten der Besatzungszeit verknüpft: In allen Besatzungszonen musste neues Kommunalverfassungsrecht etabliert werden. Im Land Groß-Hessen wurden mit der „Großhessischen Gemeindeordnung“ vom 21. Dezember 1945 und der „Kreisordnung“ vom 21. Januar 1946 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Die Neuordnung bestätigte die Doppelstellung der Kreise als staatliche Verwaltungsbezirke und kommunale Gebietskörperschaften mit einem Landrat an der Spitze. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen organisierten sich die Landkreise eine Interessenvertretung.

Am 30. Oktober 1945 wurde die „Arbeitsgemeinschaft kurhessischer Landkreise“ gegründet, die Anfang 1946 zur „Arbeitsgemeinschaft der Großhessischen Landkreise“ (ALK) erweitert wurde. In der ALK waren alle 39 damaligen Landkreise des Landes Groß-Hessen vertreten. Nach der Landtagswahl im Dezember 1946 passte sich die ALK an die Umbenennung des Landes an und verzichtete auf das Präfix „Groß-“. Die neue Bezeichnung „Hessischer Landkreistag“ wurde auf der Haupttagung am 21. Oktober 1948 in Groß-Umstadt beschlossen. In seiner Sitzung am 25. Mai 1949 in Fulda gab sich der HLT eine Satzung, die heute in der Fassung vom 26. November 2005 gilt.

Aufgaben

Der Hessische Landkreistag hat sich zur Aufgabe gemacht

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen,
  • für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
  • die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Land und Bund, aber auch im Verhältnis zu Städten und Gemeinden, zu vertreten,
  • die zuständigen Stellen (Landtag, Ministerien) bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu beraten, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren,
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
  • Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise zu fördern,
  • die Mitglieder in Fragen, die alle Landkreise betreffen, zu beraten.

Dem Hessischen Landkreistag steht nach dem Gesetz über die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Gesetzgebung in Hessen (Beteiligungsgesetz) ein Anhörungsrecht bei allen Gesetzen und Verordnungen zu, durch die Belange der Landkreise berührt werden.

Der Hessische Landkreistag finanziert sich ausschließlich über die Umlagen seiner Mitglieder. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig.

Aufbau und Organe

Der Hessische Landkreistag ist ein rechtsfähiger Verein. Seine Organe sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Bezirksversammlungen.[1]

Präsidium

Dem Präsidium obliegt die Gesamtleitung des Hessischen Landkreistages. Es entscheidet verbindlich über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Entscheidung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Die Wahlzeit des Präsidiums beträgt entsprechend der Kommunalwahlperiode fünf Jahre. Es wird durch die Mitgliederversammlung nach der Konstituierung der Kreistage im Anschluss an die Kommunalwahlen in Hessen gewählt.

Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten sowie drei Vizepräsidenten. Präsident ist seit dem 20. November 2009 Robert Fischbach, der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Erster Vizepräsident ist Erich Pipa, Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Vizepräsidenten sind Robert Becker, Kreistagsvorsitzender im Landkreis Limburg-Weilburg und Horst Hannich, Kreistagsvorsitzender im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Der Präsident sowie der Erste Vizepräsident müssen nach der Satzung Landräte sein. Die beiden Vizepräsidenten müssen Kreistagsvorsitzende sein. Im Präsidium sind weiterhin die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen sowie weitere, durch die Bezirksversammlungen gewählte Repräsentanten der Landkreise vertreten.

Bezirksversammlungen

Die Bezirksversammlungen tragen zur Meinungsbildung auf der Bezirksebene bei, sind jedoch an Entscheidungen von Präsidium oder Mitgliederversammlung gebunden. In den Bezirksversammlungen kommen die Landräte, hauptamtlichen Kreisausschussmitglieder sowie die Kreistagsvorsitzenden zusammen, um regional interessierende Fragen zu erörtern. Sie befassen sich mit allen Angelegenheiten des Verbandes und wählen die Vertreter für das Präsidium und die Ausschüsse, so dass auch hier eine regionale Ausgewogenheit sichergestellt ist.

Die Bezirksversammlungen stellen das durch die Satzung verankerte Regionalprinzip sicher. Die Bezirke haben den Zuschnitt der ehemaligen drei Regierungsbezirke mit je sieben Landkreisen. Je nach geographischer Lage sind die 21 Landkreise danach der jeweiligen Bezirksversammlung zugeordnet.

Die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen sind (Stand: Dezember 2009):

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen und befindet über die Grundsätze der Verbandsarbeit.

Mitglieder des Hessischen Landkreistages sind die 21 hessischen Landkreise. An der Mitgliederversammlung nehmen alle Vertreter der Landkreise teil. Sie werden durch den Landrat und ihren Kreistagsvorsitzenden vertreten.

Fachausschüsse

Aufgabe der Ausschüsse ist es, entsprechend ihrem Sachgebiet die Beratungen der Themen im Präsidium vorzubereiten. Zurzeit gibt es im Hessischen Landkreistag die folgenden sechs Fachausschüsse:

  • Finanzausschuss
  • Gesundheitsausschuss
  • Schul- und Kulturausschuss
  • Rechts- und Europaausschuss
  • Sozialausschuss
  • Wirtschafts- und Planungsausschuss

Die Mitglieder werden von den Bezirksversammlungen gewählt.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle vertritt den Hessischen Landkreistag nach außen und bearbeitet Anfragen und Anträge der Mitglieder von grundsätzlicher Bedeutung. Sie bereitet die Beschlüsse der Verbandsorgane vor und führt sie aus.

An der Spitze der Geschäftsstelle stehen ein Geschäftsführender Direktor und ein Direktor. Die Direktoren tragen die Verantwortung für die Führung und die Arbeit der Geschäftsstelle im Sinne einer dualen Spitze. Geschäftsführender Direktor und Direktor wechseln die Geschäftsführung in regelmäßigem Rhythmus. Hauptgeschäftsführender Direktor ist zur Zeit Dr. Jan Hilligardt, Geschäftsführender Direktor ist Gerrit Kaiser.

Mitgliedschaften

Der Hessische Landkreistag entsendet Vertreter in fast 90 Institutionen und Organisationen, Fachgremien und Arbeitsgruppen.

Beispiele hierzu:

Daneben ist der Hessische Landkreistag unmittelbares Mitglied im Deutschen Landkreistag (DLT).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Satzung vom 25. Mai 1949 in der Fassung vom 26. November 2005

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