- Normadressat
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Der Normadressat ist die Person, die juristische Person oder die Personenvereinigung, die durch eine Rechtsnorm angesprochen werden.
Eine Rechtsvorschrift gilt im Normalfall nur für den Normadressaten.
In den meisten Fällen gelten Normen für Jedermann (Beispiel: § 212 StGB (Totschlag) "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, ..."); diese Normen sind leicht an dem allgemeinen "Wer" zu erkennen. Andere Normen richten sich nur an bestimmte Personen (z. B. § 28a AWV richtet sich gezielt an den in § 21b Abs. 1 AWV definierten Einführer, viele Normen der StVO richten sich nur an den Fahrzeugführer) und gelten nur in Ausnahmefällen auch für Personen die nicht direkt Normadressaten sind.
Eine solche Ausnahme ist z. B. der § 9 OWiG, der (analog zu § 14 StGB) den Geltungsbereich der Normen des Gesetzes auf bestimmte Formen der Vertreter ausdehnt.
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