Handelsrechts-Änderungsgesetz

Handelsrechts-Änderungsgesetz
Basisdaten
Titel: Unternehmensgesetzbuch
(Handelsgesetzbuch)
Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche
Vorschriften für Unternehmen
(Unternehmensgesetzbuch - UGB)
Abkürzung: UGB (HGB)
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstelle: dRGBl. S 219/1897
Inkrafttretedatum: 1. Jänner 2007 (HGB: 1. März 1939)
Letzte Änderung: 2008
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl I Nr 2005/120 in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt. Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Begriffs des Kaufmanns der bereits vorher im Konsumentenschutzgesetz verwendete Begriff des Unternehmers als Normadressat tritt. Es wird mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG 2008), das mit 2009 gültig wird, nocheinmal angepasst

Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar. Das deutsche HGB wurde nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 an Stelle des Allgemeinen Handelsgesetzbuches (AHGB) gesetzt und durch die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht. Dabei wurde durch die EVHGB das österreichische Recht im Geltungsbereich des Handelsrechts verdrängt und Grundsätze des BGB angewandt.

Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsätzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsätze des Schuldrechts wiederum im ABGB (wie etwa gutgläubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz) reintegriert sein.

Gliederung

Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:

Rechtsquellen (Rechtsnormen)

Neben dem UGB als zentrales Gesetz des Unternehmensrechts sind Gesetze in folgenden Bereichen von Bedeutung:

  • Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wertpapierrecht
  • Banken- und Kapitalmarktrecht

Literatur

  • Heinz, Krejci [Hrsg.]: Kommentar zu den durch das HaRÄG 2005 eingeführten Neuerungen im Unternehmensgesetzbuch und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Linde, Wien 2007, XXXIII, 862 Seiten, ISBN 978-3-214-00379-1
  • Wilma Dehn [Hrsg.],: Das neue UGB (2., aktualisierte Auflage), Linde, Wien 2007, 493 Seiten, ISBN 978-3-7073-1177-8
  • Anton Egger, Helmut Samer, Romuald Bertl: Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1 - Der Einzelabschluss (12., überarbeitete und erweiterte Auflage), Linde, Wien 2008, XXIX, 750 Seiten, ISBN 978-3-7073-1402-1
  • Anton Egger, Helmut Samer, Romuald Bertl: Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2 - Der Konzernabschluss (5., überarbeitete und ergänzte Auflage), Linde, Wien 2004, XXXIV, 613 Seiten, ISBN 3-7073-0280-6
  • Daniel Lackner: Fachbereichsarbeit "Unternehmensrecht in Österreich". Wien 2007/2008. 

Download unter: LACKNER_Daniel_Unternehmensrecht in Österreich

Siehe auch

  • Für die Situation in Deutschland und der Schweiz siehe Handelsrecht

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unternehmensrechts-Änderungsgesetz — Basisdaten Titel: Unternehmensgesetzbuch (Handelsgesetzbuch) Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch UGB) Abkürzung: UGB (HGB) Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragene Personengesellschaft — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …   Deutsch Wikipedia

  • Personengesellschaften — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …   Deutsch Wikipedia

  • Personenhandelsgesellschaft — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …   Deutsch Wikipedia

  • HaRÄG — Basisdaten Titel: Unternehmensgesetzbuch (Handelsgesetzbuch) Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch UGB) Abkürzung: UGB (HGB) Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsrechtsreform — Basisdaten Titel: Unternehmensgesetzbuch (Handelsgesetzbuch) Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch UGB) Abkürzung: UGB (HGB) Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik… …   Deutsch Wikipedia

  • URÄG — Basisdaten Titel: Unternehmensgesetzbuch (Handelsgesetzbuch) Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch UGB) Abkürzung: UGB (HGB) Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensgesetzbuch — Basisdaten Titel: Unternehmensgesetzbuch (Handelsgesetzbuch) Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch UGB) Abkürzung: UGB (HGB) Typ: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsgesetzbuch — Basisdaten Titel: Handelsgesetzbuch Abkürzung: HGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Personengesellschaft — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”