- Normaluhr
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Als Normaluhr wurde eine öffentliche Uhr bezeichnet, welche die seit 1893 im geeinten deutschen Reich normalisierte Zeit, zumeist auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen, zeigt. Sie hatte in der Regel vier verglaste, im Würfel angeordnete Zifferblätter, so dass sie aus allen Himmelsrichtungen abzulesen war.
Das Aufkommen des reichsweiten Eisenbahnverkehrs, dessen Fahrpläne sich zuvor nach unterschiedlichen regionalen Zeiten richteten, machte die Einführung einer verbindlichen Fahrplanzeit erforderlich. Zunächst am 1. Juni 1891 als Mitteleuropäische Eisenbahnzeit[1] durch die deutschen und österreichisch-ungarischen Eisenbahnverwaltungen eingeführt, wurde durch das Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung die Mitteleuropäische Zeit verbindlich für das gesamte Deutsche Reich am 1. April 1893 festgelegt.
Früher wurde die Zeit lokal ermittelt. In Hamburg beispielsweise war dies die Aufgabe der Hamburger Sternwarte, die mehrere Normaluhren und die telefonische Zeitansage steuerte, oder in Österreich die Wiener Urania-Sternwarte.
Erste funktelegrafische Übermittlungen von Zeitzeichen gibt es seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts.[2] Heute wird die Normalzeit überregional von staatlichen Institutionen bereitgestellt --
- in Deutschland vom Zeitdienst der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Braunschweig, die auch mit dem Zeitsystem der Fundamentalstation Wettzell gekoppelt ist;
- in Österreich von den Atomuhren des BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) in Wien und der Satellitenstation Graz-Lustbühel bei Graz,
- in der Schweiz das Bundesamt für Metrologie in Bern.
-- und per Funk, Telefon (Zeitansage) und Internet bereitgestellt (siehe Zeitzeichen-Sender DCF77 und HBG).
Einzelnachweise
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