- Nutzungsdauer
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Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann.
Es wird unterschieden zwischen geschätzter und tatsächlicher Nutzungsdauer.
Inhaltsverzeichnis
Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Geschätzte Nutzungsdauer
Hierunter versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese Dauer und der entsprechende Zeitraum ist die Basis für die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsdauer bilden Erfahrungswerte, die für die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung angesetzt werden.
Für Geräte im Bauwesen werden die Nutzungsdauern in der Baugeräteliste in Nutzungsjahren (identisch mit den Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen) und in Vorhaltemonaten angegeben.
Tatsächliche Nutzungsdauer
Im Gegensatz zur geschätzten Nutzungsdauer steht die tatsächliche Nutzungsdauer erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs definitiv fest.
Die tatsächliche Nutzungsdauer wird beeinflusst durch:
- technische Überalterung,
- Verschleiß,
- Wartung und Pflege,
- Reparaturen,
- Witterungseinflüsse.
Mit Hilfe der Investitionsrechnung kann die betriebswirtschaftlich optimale Nutzungsdauer bestimmt werden.
Grundstücksbewertung
Eine besondere Bedeutung haben die Begriffe Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer bei der Grundstücksbewertung. Restnutzungsdauer sind die die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 16 Abs. 4 WertV). Die Restnutzungsdauer errechnet sich aus der Gesamtnutzungsdauer (Anl. 4 WertR).
Steuerliche Nutzungsdauer
Steuerlich ausschlaggebend und damit für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung maßgebend sind die sogenannten AfA-Tabellen, in denen die Finanzverwaltung für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine andere - meist kürzere - Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Teilweise wird auch von TBR (time between replacement) gesprochen. Ein Grund für eine Verkürzung der Nutzungsdauer kann eine überdurchschnittliche Nutzung des Wirtschaftsgutes sein, wie z.B. Schichtbetieb. Ab einem Zwei-Schicht-Betrieb ist eine Verkürzung der Nutzungsdauer möglich. Auch bei Anschaffung gebrauchter Maschinen tritt der Fall ein.
Siehe auch
Weblinks
AfA Tabellen des Bundesministerium der Finanzen
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