Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr

Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr

Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr (* 21. Februar 1814 in Steinhagen; † 13. September 1896 in Rostock) war ein deutscher Jurist, Vizekanzler und Kurator der Universität Rostock, sowie von 1857 bis 1887 Präsident des Landgerichts Mecklenburgs.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Otto Friedrich Maximilian von Liebeherr war der jüngste Sohn des Gutsbesitzers Karl Friedrich Wilhelm von Liebeherr, des mecklenburg-schwerinschen Distriktoberst und preußischen Majors a.D. und dessen Ehefrau Johanna Charlotte, geb. Haag, einer Tochter des Bürgermeisters von Danzig. Maximilian von Liebeherr besuchte bis 1832 die Domschule Güstrow. Im selben Jahr begann er das Jurastudium, was ihn von Heidelberg über Göttingen an die Universität Rostock führte.

Seine erste Tätigkeit nach Beendigung des Studiums 1837 war die eines Auditors und Mitarbeiters ohne Votum in Wismar. Hier hatten die Domanialämter Redentin und Poel ihren Sitz und Liebeherr die Möglichkeit, sein Richterexamen vorzubereiten. Nach Absolvierung des Richterexamens im März 1841 wurde er Assessor der Justizkanzlei Güstrow, wo er im Juli 1844 zum Kanzleirat befördert wurde. 1845 wurde von Liebeherr zum Justizrat ernannt und in die Schweriner Justizkanzlei versetzt.

Während der revolutionären Ereignisse 1848 wurde von Liebeherr, der dem Lager der äußersten Rechten angehörte, als Abgeordneter in die konstituierende Versammlung gewählt und am 11. Mai 1849 in die vom Großherzog gegründete vierköpfige Kommission zur Verhandlung mit der Abgeordnetenkammer delegiert. Nach der Verabschiedung des Staatsgrundgesetzes am 10. Oktober 1849 wurde Liebeherr Justizminister. Kurzfristig war er in dieser Zeit Mitredakteur des „Mecklenburgischen Volksblattes“. Nachdem der Großherzog wegen der Proteste gegen die Verfassung kompromissbereit einlenkte, was schließlich im Freienwalder Schiedsspruch vom 11. September 1850 mündete, bewogen Liebeherr und mehrere Kabinettsmitglieder, um Entlassung aus dem Amt nachzusuchen, was ihnen am 12. April 1850 gewährt wurde. Anschließend war er wieder als Justizrat in der Schweriner Justizkanzlei tätig.

Am 6. Mai 1851 heiratete Liebeherr Luise von Meding, einer Tochter des Ersten Sekretärs der Güstrower Justizkanzlei, mit der er eine Tochter hatte.

1855 erfolgte die Versetzung an das Oberappellationsgericht in Rostock, dem höchsten Gericht in Mecklenburg. Hier war Liebeherr Gerichtsrat, dessen Präsident er 1858 wurde. Gleichzeitig wurde er Großherzoglicher Konsistorialdirektor. 1870 wurde ihm die Funktion als Großherzoglicher Kommissar bei der Immediatkommisison zur Direktion der Universitätsfinanzverwaltung übertragen. Er war ab 1875 Vizekanzler und Kurator der Universität Rostock, nachdem Carl Friedrich von Both in den Ruhestand ging.

Am 1. Juli 1887 ging Liebeherr in den Ruhestand, wobei er weiterhin Konsistorialdirektor blieb.

Liebeherr war Vorsitzender des Rostocker Kunstvereins und des Rostocker Konzertvereins.

Werke

Maximilian von Liebeherr war in geringem Umfang auch publizistisch tätig.

  • Andeutungen über die Reform des Mecklenburgischen Rechts, 1850
  • Druck des Vortrags Über Hexerei, 1871

Ehrungen

1876 wurde Maximilian von Liebeherr durch den Großherzog die Insignien des Großkomturs des mecklenburgischen Hausordens der Wendischen Krone verliehen. Zum 50. Dienstjubiläum am 27. Juni 1887 wurde er Geheimer Rat mit dem Titel Exzellenz und Rostocker Ehrenbürger. Auch durch die Universität wurde ihm hohe Ehre erwiesen: er wurde Ehrendoktor aller vier Fakultäten (Theologie, Rechtswissenschaft, Philosophie und Medizin).

Literatur

Liebeherr, Maximilian von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 51, Duncker & Humblot, Leipzig 1906, S. 703–705.


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