- Parkschein
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Ein Parkschein ist ein Papierbeleg, der als Quittung für eine zeitlich begrenzte Berechtigung zur Parkraumnutzung dient. Der Parkschein muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein.
Der Parkschein kann entweder ein direkt vom Parkscheinautomat ausgedruckter Beleg sein oder als Vorverkaufsschein bereits vorgedruckt ist und nur die entsprechende Zeit händisch eingesetzt werden muss. Mancherorts werden kombinierte Systeme eingesetzt, wobei man die Auswahl hat zwischen verschiedenen Systemen der Bezahlung von Parkgebühren.
Sollte ein Parkscheinautomat nicht funktionieren, darf bis zur Höchstparkdauer geparkt werden, indem eine Parkscheibe verwendet wird. Eine Kontrollkraft kann durch visuelle Prüfung die Gültigkeit des Parkscheins prüfen.
In einigen Städten kann die Parkgebühr auch per Handy-Parken entrichtet werden. Dabei entfällt der Papierbeleg und wird durch eine Hinterlegung der Parkberechtigung auf einem Server des Providers ersetzt. Die Kontrollkraft kann die Gültigkeit des Parkvorgangs durch eine Anfrage beim Provider prüfen.
Ein ungültiger Parkschein wird in Deutschland als Verstoß gegen § 13 Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
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