Patent-Troll

Patent-Troll

Patent-Troll (auch „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die Patente in unangemessener Weise benutzen. Dazu zählen solche, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen, oder die sich Trivialpatente mit nur geringer Schöpfungshöhe schützen lassen. Gegen Patenttrolle helfen Defensivpublikationen.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Etymologie

Patent-Trolle können sich des Patentrechtes bedienen, um mit teils unüblichen, aber legalen Mitteln Lizenzgebühren einzunehmen. Dabei handelt es sich häufig um Unternehmen, die keine eigenen Produkte herstellen und deren Belegschaft sich nur aus Anwälten rekrutiert. Da viele normale Unternehmen sich aus rein defensiven Gründen Patente mit sehr breiten Ansprüchen zulegen, schlägt die Stunde der Patentfreibeuter, wenn solche Unternehmen insolvent werden. Deren Patente werden dann aufgekauft und verwertet. Erstmals wurde der Begriff Patenttroll vermutlich Anfang der achtziger Jahre von dem damaligen Intel-Anwalt Peter Detkin gebraucht, der ihn jetzt aber als „plaintiff I don't like“ definiert[1]. Der Begriff ist vermutlich an den Begriff Troll als eine abwertende Bezeichnung für einen Störer in sozialen Netzwerken angelehnt.

„Patent-Troll“ ist ein vielschichtiger Begriff. Auch größere Unternehmen werden verdächtigt, ihre Patente wie Patenttrolle gegen andere Unternehmen durchzusetzen. Im Kern werden jedoch Unternehmen (non practising entities) ohne entsprechende eigene Produkte so genannt, die auf vielfältige Weise in den Besitz eines Patentes gekommen sein können.

  • Setzt Patente gegen mögliche Verletzer durch, ohne selbst ein entsprechendes Produkt zu haben, oder ein solches Verfahren zu nutzen;[2][3]
  • Setzt Patente durch, ohne durch Forschung welche zu erlangen;[4] oder
  • Ist nur an der Durchsetzung eigener Monopolstellung interessiert.[5]

Der Begriff wurde in den USA ca. 1993 bekannt, um das dort um sich greifende aggressive Vorgehen bestimmter kleiner Unternehmen zu kennzeichnen. Dieses Verfahren ist in der Volkswirtschaftslehre als ein Erkämpfen leistungslosen Einkommens durch ein auf „politische Rente“ abzielendes Verhalten bekannt.[6]

Der Begriff wird auch im Zusammenhang mit Trivialpatenten gebraucht. Solche Patent-Trolle versuchen, möglichst breit und vage formulierte Patente zu erwerben, welche unverhältnismäßig hohe Einnahme von Lizenzgebühren ermöglichen.[7] Dadurch ist es später leichter möglich, das Patent auf interessante Bereiche auszudehnen, da es im nachhinein bei einem bekannten Gegenstand allen Betrachtern, auch und gerade den Richtern, psychologisch leichter ist, einen unklaren Sachverhalt „auf den Verletzungsgegenstand zu lesen“. Eine andere Möglichkeit besteht darin, recht komplexe Sachverhalte, z. B. der Regelungstechnik, patentamtlich schützen zu lassen und dann andere damit zu konfrontieren[8]. Diese können sich dann angemessen nur zu hohen Kosten verteidigen, so dass sie eine – vergleichsweise dann günstigere – Lizenzregelung vorziehen.

Wieder eine andere Spielart ist es, aus einem Bündel zahlreicher Patente vorzugehen[9], mit gleicher Absicht und – erwartungsgemäß – ähnlich abschreckender Wirkung auf den Angegriffenen. Mit diesen Patenten werden dann gerade kleine und mittlere Unternehmen, die in den Patenten beschriebene Erfindungen unabhängig machen oder diese Techniken benutzen, in langwierige Rechtsstreitigkeiten verwickelt.

Zunehmend werden von Patent-Trollen auch Firmen auf Messen oder mit vorgetäuschtem Kooperationsinteresse ausgefragt und neu auf den Markt gebrachte Produkte analysiert. Dabei erkannte Neuerungen werden sodann von dem Troll zum Patent angemeldet. Diese Methode wird zunehmend auch von unmittelbaren Wettbewerbern angewandt. International tätigen Firmen bereiten entsprechende USA-Nachanmeldungen ein besonderes Problem, da das US-Patentrecht nur einen eingeschränkten Neuheitsbegriff kennt und somit Handlungen im Ausland dem US-Patent nicht entgegen stehen. Im Rest der Welt werden solche unrechtmäßig erlangten Patente in der Regel erst nach mehreren Jahren, insbesondere gegen die eigentlich berechtigte Firma eingesetzt, da diese dann durch Vernichtung von Unterlagen und Fluktuation der Mitarbeiter oft nicht mehr in der Lage ist, ihre älteren Rechte nachzuweisen.

Der meistdiskutierte Patent-Troll war bislang das kalifornische Ein-Mann-Unternehmen Eolas, das im Jahre 2003 den Softwarehersteller Microsoft verklagte und 521 Mio. US $ erstritt. Im Sommer 2004 entschied die erste Instanz zugunsten Microsofts, Eolas ging daraufhin in Berufung, das Verfahren ist noch offen, Anfang März 2005 wurde der Fall vom Berufungsgericht an die erste Instanz zurückverwiesen.

Auch die Platzierung und Ausnutzung sogenannter U-Boot-Patente wird als Patenttrolling bezeichnet.

Laut einer Studie der Boston University haben Patent-Trolle in den letzten 20 Jahren einen Schaden von insgesamt 500 Milliarden Dollar an US-Firmen verursacht. Dieser Wert wurde aus dem Verlust aus Börsengeschäften ermittelt, die mit Patentverletzungen einhergingen.[10]

Rechtlicher Bezug

Das deutsche Patentgesetz kennt aber schon seit langer Zeit auch Abwehrinstrumente gegen Patent-Trolle, so etwa §§ 144 und 145. Ersterer versucht wirtschaftliche Waffengleichheit herzustellen, letzterer regelt immerhin das Problem der Kettenklagen, bei denen sich eine Klage an die andere reiht.

Auszug aus dem Deutschen Patentgesetz:

§ 144 PatG – – Streitwertherabsetzung
(1) …, so kann das Gericht […] anordnen, daß die […] Gerichtskosten sich nach einem ihrer
Wirtschaftslage angepaßten Teil des Streitwerts bemißt. Die […] begünstigte Partei die Gebühren
ihres Rechtsanwalts ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwerts zu entrichten …
§ 145 PatG – Zwang zur Klagekonzentration
.. wegen derselben […] Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben,
wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit
geltend zu machen.

Patent-Trolle bewegen sich jedoch rein formal innerhalb der gesetzlichen Regelungen.[11] Auch der oben beschriebene "Ideenklau" ist keine Straftat, sondern kann nur durch patentrechtliche Vindikationsklage angegangen werden, wobei bei einer Patentfamilie der Berechtigte unter Umständen in jedem Land klagen muss. Der Aufwand des Berechtigten ist hierdurch - verglichen mit dem geringen finanziellen Risiko des Patent-Trolls - unverhältnismäßig hoch. Auf den oben genannten zunehmenden Missstand, dass „nur ein geringer Bruchteil der Anmeldungen sich als für die industrielle Ausnutzung verwertbare Neuheit erweist“ wies allerdings schon 1974 das BVerfG in „Offenlegung, Patentrecht“ 1 BvL 5/70[12] hin.

Quellenangaben

  1. Christoph Ann: Von Patenthaien, Trollen und Vorschlägen zur Schädlingsbekämpfung. In: GRUR. Nr. 8, 2009, S. XI.
  2. Alexander Poltorak: On 'Patent Trolls' and Injunctive Relief. Abgerufen am 24. April 2009., ipfrontline.com, May 12, 2006
  3. EPO Scenarios for the Future, 2005, Glossary. European Patent Office, abgerufen am 27. Juli 2007.
  4. Morag Macdonald, Beware of the troll. The Lawyer, September 26, 2005, abgerufen am 27. Juli 2007.
  5. Danielle Williams and Steven Gardner: Basic Framework for Effective Responses to Patent Trolls,. April 3, 2006.
  6. Dennis Crouch: Patently-O. May 12, 2006, abgerufen am 26. Juli 2007.
  7. Ohly, Ansgar: „Patenttrolle“ oder: Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt? – Aktuelle Entwicklungen im US-Patentrecht und ihre Bedeutung für das deutsche und europäische Patentsystem. 10, GRUR Int, 2008, S. 787-798.
  8. Markus Reitzig, Joachim Henkel, Christopher Heath: On Sharks, Trolls, and Their Patent Prey. (http://www.tim-kommission.de/fachtagungen/2006/unterlagen/Reitzig_Henkel_Heath_On_Sharks_Trolls_And_Their_Patent_Prey.pdf).
  9. Willi Schickedanz: Patentverletzung durch Einsatz von geschützten Bauteilen in komplexen Vorrichtungen und die Rolle der Patent-Trolle. In: GRUR Int.. Nr. 11, 2009, S. 901-907.
  10. winfuture.de: Patenttrolle verursachen Milliarden-Schäden
  11. Steven Rubin: "Hooray for the Patent Troll!" IEEE Spectrum 3/2007
  12. BVerfG „Offenlegung, Patentrecht“ 1 BvL 5/70 in GRUR 1974, 142

Siehe auch

Literatur

Weblinks


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