- Pauschalbesteuerung
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Die Pauschalbesteuerung ist eine Besonderheit des schweizerischen Steuerrechts, die nur Einwohnern der Schweiz mit ausländischer Staatsangehörigkeit offen steht, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Pauschalbesteuerung gibt es in etwa der Hälfte der schweizerischen Kantone und ausserdem im schweizerischen Bundesrecht.
Formal wird die Höhe dieser Steuer nicht nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen erhoben, sondern nach seinen geschätzten Lebenshaltungskosten. Als Bezugsgrösse der anzusetzenden Lebenshaltungskosten gilt dabei der fünffache Wert der Wohnungsmiete des Steuerpflichtigen.
In der Praxis gilt diese Steuer nur für reiche Ausländer, die sich in der Schweiz nicht zuletzt wegen dieser besonderen Art der Steuererhebung niederlassen. In der Regel verfügen diese Steuerpflichtigen über Immobilieneigentum in der Schweiz, so dass die formale Koppelung der Steuerpflicht an die Wohnungsmiete sinnlos ist. In der Regel wird die Höhe der Pauschalsteuer deshalb mit den Steuerbehörden der Schweiz individuell ausgehandelt. Nicht selten bezahlen reiche Ausländer in der Schweiz deshalb nur sehr geringe Steuern, die einem Einkommenssteuersatz von oft weniger als 1 % entsprechen.
Kritik
Die Pauschalsteuer für reiche Ausländer wird sowohl durch das Ausland als auch von Schweizer Bürgern heftig kritisiert. Andere Staaten werfen der Schweiz Steuerdumping und Anreiz zur Steuerflucht vor. Schweizerische Staatsangehörige kritisieren vor allem auch, dass diese Steuer nur Ausländern offen steht und es dadurch zu massiven Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten bei der Steuerveranlagung kommt, wodurch ebenfalls die Steuermoral untergraben wird.
Im Februar 2009 führte eine Volksabstimmung im Kanton Zürich dort zur Abschaffung der kantonalen Pauschalsteuer. 52,9 % der Stimmberechtigten befürworteten die Abschaffung der Pauschalsteuer gegen die Empfehlung des Zürcher Kantonsrats und des Regierungsrats.[1] Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz beschloss an ihrer Delegiertenversammlung am 28. März 2009, schweizweit für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung anzugehen, und lancierte darauf in verschiedenen Kantonen Volksinitiativen.[2][3]
Weblinks
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 14 Besteuerung nach dem Aufwand
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Art. 14 Besteuerung nach dem Aufwand
Einzelnachweise
- ↑ tagblatt.ch: Zürich schafft Pauschalsteuer ab, vom 8. Februar 2009
- ↑ tagblatt.ch: SP lanciert Initiative gegen Pauschalsteuer, vom 20. März 2009
- ↑ 20min.ch: SP gegen Pauschalsteuern, vom 3. Mai 2009
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