- 40-Stunden-Woche
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Die 40-Stunden-Woche ist eine staatliche oder arbeitsvertragliche Regulierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden.
Sie gilt in Österreich seit 1975 als maximale Normalarbeitszeit des Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer (wenn auch mit Ausnahmen), in Deutschland (West) galt sie 1965–1984 und gilt für die meisten Beamten, in der Schweiz gilt sie für Staatsangestellte.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Einführung
Seit der Gründung der ersten Gewerkschaften war die Senkung der Wochenarbeitszeit eine von diesen vorgetragene Forderung. Die Arbeitszeiten sanken in der Folge auch und lagen nach dem Zweiten Weltkrieg meist bei 48 Stunden (6 Tage à 8 Stunden). In den 1950er Jahren stand die Tarifpolitik in Deutschland im Zeichen des Wirtschaftswunders. Den Gewerkschaften gelang es spürbare Lohnerhöhungen auszuhandeln. 1956 begann der DGB eine Kampagne zur Einführung der 5-Tage-Woche unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“. Ziel war eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (5 Tage à 8 Stunden). Im gleichen Jahr wurde die 40-Stunden Woche für die Zigarettenindustrie als erster Branche vereinbart. Auch in den anderen Branchen wurden Arbeitszeitverkürzungen durchgesetzt.
1965 wurde die 40-Stunden Woche in der Druckindustrie eingeführt. 1967 folgte die Metallindustrie und die Holzverarbeitung. Damit war der Weg für die 40-Stundenwoche als Standard für die Mehrzahl der Branchen frei. Sie wurde 1969 in der Bauindustrie, 1970 bei Chemie, Papier und Textil, 1971 im Einzelhandel, 1973 bei den Versicherungen, 1974 bei den Banken und im öffentlichen Dienst eingeführt. 1983 folgte die Landwirtschaft[1].
Weitere Entwicklung
Mit dem Erreichen des Ziels der 40-Stunden-Woche setzten sich die Gewerkschaften neue Ziele der Arbeitszeitverkürzung. Angestrebt wurde nun die 35-Stunden-Woche. Diese wurde 1990 in der westdeutschen Metallindustrie, tarifvertraglich auch in Stahl-, Elektro-, Druck- sowie holz- und papierverarbeitenden Industrie vereinbart. In anderen Branchen wurde eine 38,5-Stunden-Woche ausgehandelt.
In den 1990er Jahren sank der Einfluss der Gewerkschaften in den Tarifkonflikten. Als Gründe werden die Konjunkturentwicklung, die Arbeitslosigkeit, der Mitgliederschwund der Gewerkschaften und die Globalisierung genannt. In der Folge wurde statt über Arbeitszeitverkürzungen auch über Arbeitszeitverlängerungen diskutiert. Als Begründung diente die Gefahr einer Auslagerung von Arbeitsplätzen (Outsourcing) bzw. gesamten Abteilungen (Offshoring) ins Ausland und des weiteren Arbeitsplatzverlustes aufgrund der hohen Lohnkosten.
Eine Reihe von Branchen kehrte seit Mitte der 1990er Jahre wieder zur 40-Stunden-Woche zurück.
Österreich
Schon der Ministerialentwurf von 1958 für die Einführung eines neues Arbeitszeitgesetz sah im Rahmen einer etappenmäßigen Verkürzung der Arbeitszeit für 1. Jänner 1963 eine 40-Stunden-Woche vor.[2] In Österreich galt seit dem Generalkollektivvertrag vom 1. Februar 1959[3] die 45-Stunden-Woche. Die SPÖ initiierte 1969 das Volksbegehren zur schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche, das von 889.659 Personen unterzeichnet wurde. Der ÖGB und die WKO einigten sich in der Folge auf die geforderte stufenweise Einführung: 1970 wurde die Normalarbeitszeit auf 43, 1972 auf 42 Stunden pro Woche gesenkt. 1975 wurde die 40-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit schließlich erreicht. Seit 1985 gelten zudem für manche Branchen 38,5 Wochenstunden.
Anmerkungen
- ↑ Hans Böckler Stiftung
- ↑ Vgl. Anton Proksch: Die Aufgaben der Sozialpolitik. In: Arbeit und Wirtschaft 1958, Nr. 12, S. 357.
- ↑ Vgl. Fritz Klenner, Brigitte Pellar: Die österreichische Gewerkschaftsbewegung. Von den Anfängen bis 1999. Wien 1999², S. 449.
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