- Personenstimme
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Bei der deutschen Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen in Deutschland wählt man mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme) einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis der, sollte er die relative Mehrheit der Stimmen erreichen, direkt in das Parlament einzieht.
Im Gegensatz zur Zweitstimme bestimmt man damit aber nicht direkt die Stärke einer Fraktion, sondern tauscht nur einen Kandidaten von der Liste gegen den derzeitigen Wahlkreiskandidaten. Wenn mehr Kandidaten einer Partei durch die Erststimme in das Parlament gewählt werden, als der Partei prozentual durch die Zweitstimmen zustünden, entstehen zusätzliche Mandate, die Überhangmandate. Da die Erststimme bis auf das Phänomen der Überhangmandate, die auch nur bei der Bundestagswahl und einigen wenigen Landtagswahlen eine den Proporz verzerrende Wirkung haben, keine Rolle für die parteipolitische Sitzverteilung des Parlamentes hat, wird sie häufig als „wertlose“ Stimme bezeichnet, und ihre Abschaffung wird gefordert. (Bei den übrigen Landtagswahlen mit Erststimme werden Ausgleichsmandate verteilt, die die Verhältnismäßigkeit der Zweitstimmenanteile wiederherstellen). Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen einer Stichwahl, wodurch sich der Gewinner eines Wahlkreises nicht sicher sein kann, dass eine Mehrheit der Wähler ihn favorisiert und die Wähler auf der anderen Seite antizipieren müssen, welcher Kandidat überhaupt eine Chance hat, um ihre Stimme nicht zu verschwenden und damit einem ihnen unliebsamen Kandidaten einen Vorteil zu verschaffen.
Auf der anderen Seite ist die Erststimme eine Chance für Einzelpersonen in den Bundestag einzuziehen, ohne von einer Partei auf einer Landesliste aufgestellt worden zu sein; so wie Hans-Christian Ströbele bei der Bundestagswahl 2002.
Bei vielen Landtagswahlen - etwa in Thüringen - wird die Erststimme auch „Personenstimme“ genannt, was von Kritikern des Bundestagswahlrechts als sinnvoller angesehen wird als die eine Rangfolge vorgaukelnde Bezeichnung „Erststimme“.
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