- Personentunnel
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Mit Personentunnel bezeichnet man einen unter dem Bahnkörper eines Bahnhofes hindurch geführten Verbindungsgang.
Er ermöglicht den Reisenden in Verbindung mit Treppen, Rampen oder Liften vom Bahnhofzugang zu den Bahnsteigen, von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen. Ebenso dienen Personentunnel als unterirdische Fußwege zur Verbindung von Straßen und Plätzen.[1]
Personentunnel sind bei schwachem Verkehr oft enge Tunnel mit einer Minimalbreite von 1,5 bis 2 Meter, damit Passagiere mit Handgepäck aneinander vorbeigehen können. Bei stärkerer Besucherfrequenz werden Breiten von 4 bis 6 Metern und bei großem Verkehr von 10 Metern und mehr angelegt.[2]
Heute werden insbesondere in größeren Anlagen Unterführungen zum Teil so breit angelegt, dass neben den Zirkulationswegen darin verschiedene Läden und Gastronomiebetriebe oder ganze Einkaufspassagen Platz finden. Sie werden teilweise als Tunnelnetzwerke bis hin zu sogenannten „Untergrundstädten“ konzipiert.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ „Personentunnel“ In: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 70.
- ↑ „Personentunnel“ In: Röll - Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 1-5
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