Pflegefachperson

Pflegefachperson

Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann ist die schweizerische Bezeichnung für die diplomierte Fachperson in Gesundheits- und Krankenpflege (auch dipl. Pflegefachperson). Diese Bezeichnung löste 2004 die alten Berufsbezeichnungen dipl. Krankenschwester bzw. dipl. Krankenpfleger ab. Das Diplom kann an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen erworben werden.

Ausbildung

Derzeit wird die Ausbildungsstruktur in der Schweiz im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege weiter reformiert. Am 1. Januar 2004 trat das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz und der revidierten Bundesverfassung wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitäre Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Kantonen auf den Bund übertragen.

Bis zu diesem Zeitpunkt diente die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan. Während die GDK bildungspolitische Entscheidungen und rechtsverbidliche Normen entließ, wurde die eigentliche Überwachung dieser Entscheidungen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vollzogen.

Die bisherigen Diplomausbildungen mit den Diplom-Niveaus I (DN I) und II (DN II) werden nun schrittweise in die Studiengänge der Tertiärstufe überführt. Angeboten werden diese an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen (FH) und dauern drei Jahre.

An den Höheren Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II, eine mindestens dreijährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die dreijährige Fachmittelschule oder das Gymnasium.

An den Fachhochschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau FH / dipl. Pflegefachmann FH. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II sowie eine Berufs-, Fachs- oder gymnasiale Maturität. Der hier erworbene Abschluss ist dem eines Bachelor gleichgesetzt.

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