- Pflegezeitgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Pflegezeit Kurztitel: Pflegezeitgesetz Abkürzung: PflegeZG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Sozialrecht, Arbeitsrecht Fundstellennachweis: 860-11-4 Datum des Gesetzes: 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) Inkrafttreten am: 1. Juli 2008 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) ist am 1. Juli 2008 als Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten. Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen, ohne dass dadurch das Arbeitsverhältnis gefährdet würde. Während der Pflegezeit besteht für die Betroffenen ein Sonderkündigungsschutz.
siehe auch
Literatur
- Stefan Braun: Das neue Pflegezeitgesetz. Arbeitsrechtliche Neuerungen bei Freistellung, Befristungsgrund und Kündigung durch das Pflegezeitgesetz. In: Recht im Amt (RiA). 55. Jg., H. 5, 2008, ISSN 0034-1339, S. 193–200.
- Jacob Joussen: Streitfragen aus dem Pflegezeitgesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2009, S. 69.
Weblinks
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