- Pietro Lombardo
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Pietro Lombardo (* um 1435 in Carona am Luganersee; † 1515 in Venedig) war ein italienischer Bildhauer und Baumeister. Er ist evtl. identisch mit dem Steinmetz Pietro da Como.
Leben
Lombardo war der Sohn von Martino Lombardo. Über Lombardos frühen Jahre ist nach dem derzeitigen Stand der Forschung recht wenig bekannt.
Anfang 1464 ließ sich Lombardo in Padua nieder und wirkte dort bis Mitte/Ende 1467. Hier schuf er u.a. das Prunkgrabmal für Antonio Roselli.
Ab Sommer 1474 wurde Lombardo in Venedig urkundlich erwähnt. Dort gestaltete er die Grabmäler der Dogen Nicolo Marcello († 1474) und Pietro Mocenigo († 1481) in der Kirche SS Giovanni e Paolo. Im Markusdom gestaltete Lombardo die Altäre zu Ehren San Jacopo und San Paolo. 1479 gab Giovanni Dario, Sekretär des Senats der Republik Venedig, bei Lombardo den Palazzo Dario in Auftrag, dieser wurde von einem seiner Nachfolger 1487 fertiggestellt. 1481 erbaute er den eleganten Palazzo Vendramin-Calergi, der als ein gelungenes Beispiel der Frührenaissance gilt. Er gilt als eines seiner wichtigsten Werke.
An der Errichtung und Ausgestaltung der Kirche Santa Maria dei Miracoli in den Jahren 1484 bis 1489 war Lombardo ebenfalls maßgeblich beteiligt. Anschließend ging er mit seinen Söhnen Tullio und Antonio Lombardo nach Ravenna, wo er u.a. das Relief am Grabmal Dantes ausführte.
Zurück in Venedig, schuf Lombardo zusammen mit seinen Söhnen und dem Baumeister Giovanni Buora an der Scuola Grande di San Marco. Im Frühjahr 1514 betraute man Lombardo mit dem Amt des Vorstehers der Zunft der Steinmetze.
1515 starb Pietro Lombardo im Alter von ungefähr 70 Jahren in Venedig.
Literatur
- Ralph Liebermann: The church of S. Maria dei Miracoli in Venice. New York 1986.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Weblinks
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