Aufrüstung

Aufrüstung
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Aufrüstung bezeichnet den Vorgang einer Zunahme des Militärpotentials eines Staates. Sie ist gekennzeichnet durch die Mehrbeschaffung von Rüstungsgütern, den verstärkten Einsatz moderner Technologien, den personellen Ausbau der Streitkräfte und meist durch eine Verstärkung der militärischen Öffentlichkeitsarbeit bzw. Propaganda.

Das Aufrüsten einer Seite kann einen anderen Staat oder mehrere andere Staaten dazu veranlassen, ebenfalls aufzurüsten. Dies nennt man Wettrüsten (= "Rüstungswettlauf") oder Nachrüstung. Jedes Aufrüsten kann das (stets bestehende) Sicherheitsdilemma verstärken.

Nachrüstung nennt man eine erweiterte Aufrüstung zum Ausgleich einer vorausgegangenen Aufrüstung des militärischen Gegners; diese Begrifflichkeit ist wertend (Melioration) und enthält einen gewissen PR-Gehalt. Weltweit stiegen 2007 die Rüstungsausgaben auf 1.340 Milliarden Dollar, ein Zuwachs um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr).[1] 2008 lagen die Militärausgaben bei 1,5 Billionen Dollar.[2]

Eine spezielle Form der Aufrüstung ist es, wenn ein Land sich in den Besitz von Kernwaffen bringt, also zur Atommacht wird. Auch das Betreiben eines Atomprogramms kann schon als Aufrüstung bezeichnet werden.

Inhaltsverzeichnis

Aufrüstung in Deutschland vor den Weltkriegen

Vor dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg kam es jeweils zu einem Wettrüsten der beteiligten Kriegsparteien.

Im Zeitalter des Imperialismus vor dem Ersten Weltkrieg hatte das Militär im Deutschen Kaiserreich einen hohen Stellenwert. Die Rüstungsmaßnahmen führten nach 1906 zu Haushaltsdefiziten und Staatsverschuldung. Kanzler Theobald von Bethmann Hollweg versuchte, diesen Prozess von 1909 bis 1911 durch Einsparungen zu bremsen. Die Rüstungsausgaben stagnierten und gingen in einem Jahr sogar zurück. Ab 1912 stiegen die Rüstungsausgaben wieder; ab 1914 stiegen sie infolge des Eintritt in den Ersten Weltkrieg exponentiell an. Zu Beginn der Weimarer Republik wurden Kontingente, Bewaffnung und Organisation der Reichswehr durch den Versailler Friedensvertrag festgelegt. Trotzdem fasste das Kabinett der Regierung unter SPD-Kanzler Hermann Müller 1929 Beschlüsse zur personellen und materiellen Rüstung.

Nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 hatte die Aufrüstung der Wehrmacht hohe Priorität. Die Rüstungspolitik wirkte sich positiv auf den Beschäftigungsstand aus; sie wurde als Arbeitsbeschaffung deklariert. Die Rüstung wurde - gegen den Widerstand des Reichsbank-Präsidenten Hjalmar Schacht - primär durch Neuverschuldung (vgl. Mefo-Wechsel) finanziert.

Situation in Europa

Der - 2004 unterzeichnete, aber nicht in Kraft getretene - EU-Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) bestimmte in Artikel I-41 Absatz 3: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Nachfolger des VVE war 2007 der Vertrag von Lissabon; er trat zum 1. Dezember 2009 in Kraft.

Literatur

  • Michael Geyer: Deutsche Rüstungspolitik 1860 bis 1980, Suhrkamp, 1984, Frankfurt a.M., 245 Seiten

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. sueddeutsche.de
  2. Artikel (Militärausgaben weltweit) aus Süddeutscher Zeitung

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