Auftragsproduktion (Fernsehen)
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Fernsehfilme sind Filme (Fiktion oder Non Fiktion) ab einer Länge von 30 Minuten, die für die Ausstrahlung im Fernsehen hergestellt werden. Die Produktionen werden in der Regel von einer oder mehreren Rundfunkgesellschaften in Auftrag gegeben und ganz oder teilweise finanziert. Früher waren auch Eigenproduktionen der Sendeanstalten üblich.
In Deutschland lässt jeder größere Sender Fernsehfilme aller Genres (Krimi, Drama, Dokumentarfilm etc.) durch Auftragsproduzenten herstellen. Allerdings haben einige Fernsehsender auch eigenständige Produktionsfirmen gegründet, die mit der Herstellung von Fernsehfilmen beauftragt werden. Dadurch haben die Sender die Möglichkeit, Umsatzerlöse aus der Herstellung als Einnahmen in den eigenen Produktionsfirmen zu erhalten und zugleich die wirtschaftlichen Risiken einer Filmproduktion auszulagern.
Im Normalfall bietet ein Produzent dem Redakteur eines Fernsehsenders ein Treatment an, häufig zusammen mit Besetzungsvorschlägen für Regisseur und Hauptrollen. Wenn den Redakteur das Treatment interessiert, wird er es in einer Redaktionssitzung vorschlagen. Falls die Redaktion sich für den Stoff entscheidet, wird der Produzent beauftragt, ein Drehbuch zu entwickeln (siehe Stoffentwicklung).
Die Entwicklung des Drehbuchs wird vom Redakteur betreut. Das fertige Drehbuch wird dann erneut in einer Redaktionssitzung vorgeschlagen, in der die Redaktion entscheidet, ob sie einen Umsetzungsauftrag vergeben möchte. Der Produzent erstellt eine Kalkulation für die Umsetzung des Drehbuchs, auf deren Basis er den Auftrag für die Filmproduktion erhält. Die Redaktion nimmt den Rohschnitt, die Musik, die Mischung und das Sendeband ab. Alle Rechte an dem Drehbuch werden solange von der Produktionsfirma gehalten, bis ein Sender einen Auftrag zur Produktion an die Produktionsfirma vergibt und die Rechte an dem Drehbuch bezahlt. Die Rechte an dem fertigen Film gehören schon während der Entwicklung und der Produktion dem Sender. Der Auftragsproduzent trägt das Produktionsrisiko allein, d. h. im Falle von Kostenüberschreitungen trägt diese der Produzent, soweit er nicht durch Filmversicherungen abgesichert ist.
Viele Regisseure haben sich auf Fernsehfilme spezialisiert. Beispiel dafür sind Dieter Wedel und Marco Serafini, die bereits zahlreiche Fernsehfilmreihen für unterschiedliche Sender gedreht haben.
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