Aufwaschen

Aufwaschen
Mann beim Abwasch

Unter Abwasch (auch: Aufwasch oder Spülen) versteht man das Reinigen von Ess- und Kochgeschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen und Ähnlichem.

Der Abwaschbursche in der Kneipe, Jean Siméon Chardin, um 1738
Ungespültes Geschirr in kleiner Praktikantenküche

In der Regel bezeichnet der Begriff sowohl das Abwaschen des Spülgutes in heißem, im Spülbecken befindlichen Wasser, oft auch mit Zusatz von Spülmittel, als auch das Abtrocknen des gesäuberten Materials mit Hilfe eines Trockentuches. Wenn diese Aufgabe des Geschirrsäuberns von zwei Personen in das Spülen selbst und in das darauf folgende Abtrocknen geteilt wird, fällt das Säubern der Spüle selbst und evtl. des Herdes oft in den Aufgabenbereich des Spülers, das Wegräumen des abgetrockneten Küchengutes in den des Abtrockners. Spülen wird bisweilen auch von Eltern zur Erziehung der Kinder als erste haushaltliche Aufgabe benutzt. Dann müssen Kinder regelmäßig oder zur Strafe spülen oder abtrocknen.

Speise- und Getränkereste, die nicht frühzeitig abgespült werden, können antrocknen und lassen sich dann nur schwer entfernen. In diesem Fall ist es oft hilfreich, dem Spülwasser mittels eines Trinkwassersprudlers Kohlensäure zuzusetzen.

Spülen wird selten als Hobby oder Spaß gesehen, was ab den 1960ern zur Etablierung von Geschirrspülmaschinen führte. Als Teil der Hausarbeit ist das Geschirrspülen immer noch überwiegend eine Tätigkeit von Frauen und Teil der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Vor dem Siegeszug der Spülmaschine galt das Spülen als ein Paradebeispiel für eine unqualifizierte, niedere Tätigkeit: „Vom Tellerwäscher zum Millionär“ ist ein geflügeltes Wort zur Beschreibung einer bei Null gestarteten Bilderbuchkarriere.

In Österreich wird der Begriff Abwasch auch für Spülbecken verwendet.

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  • Aufwaschen — Aufwaschen, verb. irreg. act. S. Waschen. 1) Durch Waschen reinigen, besonders, das gebrauchte Tisch und Küchengeschirr reinigen, in der Hauswirthschaft. 2) Mit Wasser von der Erde auffassen. Blut aufwaschen. 3) Wund waschen. Sich die Hände… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • aufwaschen — auf||wa|schen 〈V. tr. 274; hat〉 abwaschen, spülen, (mit Wasser) reinigen (Geschirr) * * * auf|wa|schen <st. V.; hat: a) (landsch.) spülen, abwaschen: Geschirr a.; b) (österr., sonst landsch.) wischen, feucht reinigen: den Boden a.; R das ist… …   Universal-Lexikon

  • aufwaschen — 1. putzen, reinigen, sauber machen, säubern. 2. abwaschen, [Geschirr] spülen; (landsch.): abspülen. * * * aufwaschen:⇨abwaschen(1) aufwaschen 1.abwaschen,Geschirrspülen,abspülen;ugs.:ausputzen 2.säubern,reinigen,saubermachen,putzen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Aufwaschen — Das ist ein Aufwaschen; Das geht in einem Aufwasch(en): das geht in einem hin; mehreres – meist unangenehme Pflichten – zusammen erledigen. Die erst seit dem 18. Jahrhundert bezeugte Redensart kommt vom Geschirrspülen, das man in Preußen und… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Aufwaschen — * Es ist Ein Aufwaschen. Es ist eine Mühe, geht in einem hin. – Wenn man eine Sache zugleich mit der andern berichtigen oder ordnen will. Frz.: C est le même travail, c est la même peine …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • aufwaschen — auf|wa|schen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • abwaschen — 1. abspülen, entfernen, fortspülen, waschen, wegspülen, wegwaschen. 2. abseifen, reinigen, sauber machen, säubern, spülen; (landsch.): aufwaschen. * * * abwaschen:1.〈dasGeschirrreinigen〉aufwaschen·[das]Geschirrspülen–2.⇨reinigen(1)–3.⇨tilgen(2)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Aufwasch — Auf|wasch 〈m. 1; unz.〉 schmutziges Geschirr, das aufgewaschen werden soll; Sy Abwasch (1) ● in der Küche steht der (ganze) Aufwasch; ich habe heute viel, wenig Aufwasch; das geht in einem Aufwasch(en) 〈fig.; umg.〉 das kann man alles auf einmal… …   Universal-Lexikon

  • Abwasch — Der Abwaschbursche in der Kneipe, Jean Siméon Chardin, um 1738 …   Deutsch Wikipedia

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

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