- August Friedrich Ferdinand von der Goltz
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August Friedrich Ferdinand von der Goltz (* 20. Juli 1765 in Dresden; † 17. Januar 1832) war preußischer Staatsmann.
Von der Goltz studierte in Leipzig und Frankfurt (Oder), trat 1787 in den preußischen Staatsdienst und bekleidete nacheinander die Gesandtschaftsposten in Polen, Dänemark, Schweden und Russland.
1807 folgte er dem Zaren Alexander I. in das Hauptquartier nach Ostpreußen und übernahm, als Napoleon bei den Friedensunterhandlungen in Tilsit die Zuziehung des Ministers Karl August von Hardenberg verweigerte, das Portefeuille des Auswärtigen, worauf er gemeinschaftlich mit dem Grafen Friedrich Adolf von Kalckreuth den Tilsiter Frieden abschloss.
Dem Kongress von Erfurt 1808 wohnte er als preußischer Bevollmächtigter bei, behauptete sich auch unter Hardenberg auf seinem Posten und schloss 1812 die Verträge mit Frankreich. Beim Beginn des Befreiungskriegs blieb er als Präsident der Regierungskommission in Berlin, wurde nach dem ersten Pariser Frieden Oberhofmarschall, 1816 Gesandter am Bundestag und 1817 Staatsrat. 1824 vom Bundestag abberufen, trat er wieder als Oberhofmarschall ein.
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- Paul Bailleu: Goltz, August Graf von der. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 9, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 351–353.
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