Praxisanleitung

Praxisanleitung

Die Praxisanleitung im Berufsfeld Pflege ist die Ergänzung der fachtheoretischen Ausbildung in Schulen für die Pflegeschüler im jeweiligen Praxisfeld (Altenpflege, Geburtshilfe, Krankenpflege). Sie ist wesentlicher Teil der Ausbildung. Praxisanleitung als eine Form der Wissens- und Kenntnisvermitlung ist Teil der Methodenlehre der Berufspädagogik.

Die Praxis im Ausbildungsbetrieb (Krankenhaus/Pflegeheim etc.) und die Theorie im Unterricht der fachspezifischen Berufsschule sollen sich für den Pflegeschüler gegenseitig ergänzen. Um das sicherzustellen enthalten die Ausbildungsordnungen für die verschiedenen Pflegeberufe Bestimmungen über pädagogisch geeignete Lehrpersonen im faktischen Ausbildungsbetrieb. In den Pflegeberufen haben sich für Fachkräfte, die das leisten, alternativ zwei Bezeichnungen eingebürgert: Praxisanleiter oder Mentor. Das Mentoring umfasst dabei in der Pflege zusätzlich die Einarbeitung bereits ausgebildeter Personen an einem anderen oder neuen Arbeitsplatz bzw. in einen geänderten Arbeitsablauf.

Inhaltsverzeichnis

Definition Praxisanleitung

Aufgaben der Praxisanleitung sind: Mit der Pflege-/Berufsfach-Schule beim Ausbildungsplan (siehe Berufsausbildungsvertrag) und der Festlegung von Lernzielen etc. für die Pflegeschüler zu kooperieren; die Betreuung und die Anleitung der Schüler am Praktikumsort zu organisieren. Meist sind das Stationen in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, es kommen gelegentlich jedoch auch Sozialstationen u. a. Einsatzorte in Betracht. Praxisanleiter unterstützen dort am Lernort "Arbeitsplatz" den Erwerb von Handlungskompetenzen. Konkret sind immer wieder Lernsituationen zu entwerfen (Planen und Lernziele formulieren, die Methodenwahl zu treffen; also das komplette Lehren-und-Lernen-Arrangement), die Aufgabe vorzumachen (Demonstration), zu unterrichten (Theorie zu verbinden mit praktischem Üben = Anleiten) und den Erfolg dabei angemessen zu prüfen und auszuwerten (Beurteilung, Evaluation).

Ziel der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden sind schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Dies ist zugleich das Ausbildungsziel.

Gesetzliche Vorgaben

Für die Anleitung der Auszubildenden in der Praxis ist eine Weiterbildung zum Praxisanleiter (m/f) mit mindestens 200 Stunden Dauer nachzuweisen. Passende Weiterbildungen werden bundesweit sowohl in Vollzeit innerhalb von vier Wochen[1] oder berufsbegleitend innerhalb von zehn bis vierzehn Wochen[2] angeboten.

Das einschlägige Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG GuK) stammt vom 16. Juli 2003; dazu die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV) vom 10. Nov. 2003. Diese Verordnung bestimmt:

„Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten ... Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen.“

– Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV)[3]

Die davon erfassten Berufsbezeichnungen sind die Gesundheits- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Weitere gesetzliche Vorgaben befinden sich im Altenpflegegesetz (AltPflG) und der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV).

Vergleich mit der Ausbildereignung

In der dualen Ausbildung von Auszubildenden / Lehrlingen / Azubis sind in der Regel Ausbildungsleiter, -meister oder hauptberufliche Ausbilder im Lehrbetrieb tätig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen diese fachlich geeignet sein, was bei einer abgeschlossenen gleichartigen Ausbildung und Berufserfahrung in diesem Beruf in der Regel hinreichend gegeben ist. Zusätzlich wird die persönliche Eignung verlangt, die sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik, Berufsrecht usw. erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen ist. Im Handwerk wird die Ausbildereignung durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen.

Die Anleitungssituation als Lernfeld, ein System

Seit 2004 umfasst die Krankenpflegeausbildung 2100 Stunden Berufsfachschulunterricht mit integrierten praktischen Übungen und mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung kann von einem Teil als „Praktikum“ (im Sinne von Instruktion, Anleitung) gesprochen werden und der andere, zeitlich überwiegende, als „Praxiseinsatz“ (Erfahrung) verstanden werden. Aber auch beim Praxiseinsatz ist Anleitung im Sinne von Betreuung zu gewährleisten. Dies gelingt kaum mit Lehrenden, die nicht in dieses Praxisfeld integriert sind. Fortlaufend entstehen im Praxiseinsatz Lernsituationen - andererseits sind sie planmäßig zu gestalten. Auszubildende, Praxisanleiter, Patienten, Team und Leitungspersonen sind ein wechselseitig wirkendes System.

Das Grundmuster des Anleitens besteht aus vier Handlungsprogrammen.

  1. Aufbau einer didaktischen Beziehung
  2. Das „Lernen lernen“-Programm (Start ist meist eine Demonstration mit Erklärung)
  3. Erwerb der praktischen Fähigkeiten zur Durchführung der Tätigkeit
    1. Ausprobieren in Teilschritten und komplett
    2. Abschließende Überprüfung (Feststellung der Basiskompetenz)
  4. Trainieren
    1. Wiederholtes Üben mit der Möglichkeit, beraten zu werden
    2. Leistungsüberprüfung (Feststellung des Leistungsniveaus)
    3. Reflexion und Beratung der Lernarbeit

Die häufig angewendete Vier-Stufen-Methode der Anleitung nennt folgende vier Schritte, die jeweils verschiedene Aspekte umfassen:

  1. Vorbereiten
  2. Erklären und Vormachen
  3. Ausführen lassen
  4. Abschließen

Siehe auch

Literatur

  • Gabriele Baumhard, Helene Brüne u. a.: Praxisanleitung in der Pflege - Handbuch. Autorengruppe der Gemeinschaft zur Förderung der Krankenpflege e.V. (Ekkehard Marschelke als Hrsg.). W. Tietzsch Verlag, Meßstetten/Tieringen. 2007. 217 Seiten. ISBN 3938289007
  • Else Gnamm, Sieglinde Denzel, Lucio Cecconi: Praxisanleitung: Beim Lernen begleiten. Thieme, Stuttgart, 2003 - 2. Auflage. 198 Seiten. ISBN 3131098228
  • Christian Lummer: Praxisanleitung und Einarbeitung in der Altenpflege. Pflegequalität sichern - Berufszufriedenheit verstärken. Hannover, Schlütersche, 2001 und 2005. ISBN 3877066046.
  • Ruth Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege. Springer, Berlin, 2006. 245 Seiten. ISBN 3540294694
  • Christine Schulze-Kruschke, Frauke Paschko: "Praxisanleitung in der Pflege für die Aus-, Fort- und Weiterbildung." Cornelsen, Berlin, 2011. 240 Seiten. ISBN 9783064551756
  • Ingrid Völkel: Praxisanleitung in der stationären und ambulanten Altenpflege. Verlag Urban & Fischer, München. 2005. 216 Seiten. ISBN 3437478303

Weblinks


Altenpflegeausbildung

Krankenpflegeausbildung

Einzelnachweise

  1. Geprüfte/-r Praxisanleiter (BA) als Kompaktkurs
  2. Praxisanleiter berufsbegleitend
  3. Bundesministerium der Justiz: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) § 2 (2). Ausfertigungsdatum 10. November 2003, abgerufen am 6. September 2011

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