Preisdumping

Preisdumping

Dumping (von englisch to dump, abladen), [da...] das, -s (Mehrzahl), bezeichnet den Verkauf von Waren oder Leistungen unter den Herstellungskosten bzw. den eigenen Kosten. Erfolgt der Verkauf außerhalb des Herstelllandes, bezieht sich der Begriff auf die auf dem Heimatmarkt des Exporteurs geltenden Preise. Ein solches Dumping ist sinnvoll, wenn ein Re-Import der Waren in das Ursprungsland nicht möglich ist.

Der Preis des Dumpinganbieters wird auch Dumping- oder Penetrationspreis genannt.

Inhaltsverzeichnis

Motivation

Ein Dumping-Anbieter nimmt stets kurzfristig einen wirtschaftlichen Verlust in Kauf, um längerfristig für ihn selbst positive Folgeeffekte zu erzielen. Es kann verschiedene Ziele geben, ein Wirtschaftsgut zu einem Dumping-Preis anzubieten:

Von staatlichem Dumping spricht man, wenn dies durch eine staatliche Exportförderung ermöglicht wird, wobei wirtschaftspolitische Ziele zugrunde liegen.

Wirkung

Dumping führt in jedem Fall zu einer kurzfristigen Verbilligung der gedumpten Waren oder Leistungen und damit zu einer Begünstigung des Abnehmerkreises zu Lasten desjenigen, der das Dumping vornimmt. Ob die bezweckte mittel- oder langfristige Durchsetzung der Interessen des Dumping-Anbieters erfolgreich ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Marktentwicklung, der Marktflexibilität und dem Verhalten der Abnehmer. Je entwickelter und flexibler ein Markt organisiert ist und je größer die Chancen für den Markteintritt neuer, nicht-monopolistischer Anbieter sind, desto geringer ist die Chance, dass Dumping langfristig die bezweckte, für den Markt schädliche Wirkung entfalten kann.

Gegenmaßnahmen

Ausgenommen Agrardumping, ist Dumping nach den Regeln der WTO verboten. Da die tatsächlichen Kostenstrukturen eines Anbieters für eine außenstehende Behörde nicht zugänglich sind, wird aus praktischen Gründen (beispielsweise in der Rechtsauffassung der WTO) Dumping bereits dann angenommen, wenn der beobachtete Preis eines exportierten Gutes im Exportland niedriger ist als der Preis im Produktionsland. Ein durch Dumping nachweisbar geschädigtes Land ist berechtigt, Antidumpingzölle zu erheben.

Abgeleitete Begriffsverwendung

Im übertragenen Sinne wird teils auch von Sozialdumping gesprochen, wenn niedrigere Sozialstandards es ermöglichen, Waren und Dienstleistungen in einem Drittland kostengünstig anzubieten. Dies unterscheidet sich aber von der obigen Definition von Dumping und ist daher eine Übertragung des negativ wertbesetzten Begriffes in einen anderen Kontext.

Gleiches gilt beim Steuerdumping. Hier setzen einzelne Gebiete eines Wirtschaftsraums ihre Steuersätze für Unternehmen oder Privatpersonen sehr tief an oder verzichten (vorübergehend) ganz auf eine Besteuerung, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Echtes Sozialdumping liegt vor, wenn soziale Standards partiell außer Acht gelassen werden, z. B. im Falle von Schwarzarbeit außerhalb der Arbeitszeit durch sozialversicherte Vollzeitbeschäftigte. Der günstige Endpreis kann dann nur deswegen angeboten werden, weil der Leistungserbringer die Kosten der sozialen Absicherung nicht auch auf die Schwarzarbeit umlegt.

Nach neoliberaler Auffassung liegt hingegen kein Dumping vor, wenn Arbeitnehmer zu den Sozialstandards des Heimatlandes im Zielland arbeiten, da nach ihrer Meinung dieses Arbeitsangebot zu den Konditionen des Heimat/Ursprungslandes und der Verzicht auf soziale Absicherung frei gewählt sind. Gemäßigt neoklassische Positionen halten diesbezüglich jedoch fest, dass dem entsendeten Arbeitnehmer keine echte Wahlmöglichkeit von Seiten seines Arbeitgebers geboten wird und die Entsendung in ein Land auf eine Entlohnung unterhalb der Produktivität ausgerichtet ist, die dann zumindest eine Quersubventionierung des Arbeitgebers/der Kapitalseite oder - theoretisch - der im Heimatland verbliebenen Kräfte (deren Produktivität durch die Abwanderung der anderen per definitionem steigt) bewirkt.

Häufig wird der Dumping-Vorwurf auch unberechtigterweise erhoben, um handelspolitische Maßnahmen zu rechtfertigen oder ausländische Anbieter zur freiwilligen Selbstbeschränkung zu zwingen, so zum Beispiel beim Byrd Amendment.

Auch wird Dumping häufig angenommen, selbst wenn geringere Preise aufgrund komparativer Kostenvorteile durchaus sinnvoll sind.

Ebenfalls im übertragenen Sinne spricht man auch von Lohndumping, wenn Niedriglöhne gezahlt werden, insbesondere wenn diese unter der Höhe des Existenzminimums oder Sozialhilfesatzes liegen.

Geschichte

Der Ökonom Gottfried Haberler befasste sich ausgiebig mit Dumping.

Weblinks

Siehe auch


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