- Niedriglohn
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Der Begriff Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, welches sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Durch den niedrigen Lohn ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-Erwerbstätigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet.[1] Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört es im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu den Aufgaben des Staates, Löhne unterhalb des Existenzminimums, das heißt die verfassungsrechtlich unzulässige Ausbeutung von Arbeitnehmern zu unterbinden. [2] [3]
Inhaltsverzeichnis
Niedriglohn in Industriestaaten
Begriffsklärung
Allgemeine Begriffsdefinition
Der Begriff Niedriglohn setzt sich zusammen aus zwei Bestandteilen, „niedrig“ und „Lohn“. Letzteres bezeichnet den effektiv gezahlten Bruttolohn oder -gehalt aus unselbstständiger Arbeit einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge sowie Prämien und Naturalleistungen.[4]
„Niedrig“ ist ein Bruttolohn, wenn er selbst aus Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz des Arbeitnehmers zu sichern. Der Niedriglohn liegt somit am Rande der Armutsgrenze, welche als absolute Grenze in Deutschland zum Beispiel das Sozialhilfeniveau (siehe Arbeitslosengeld II) darstellt.
In Relation zu einem nationalen Einkommen wird der Niedriglohn deutlich unter einem ortsüblichen Arbeitsentgelt datiert, der für eine vergleichbare Tätigkeit bei gleichem Dienstalter vergütet wird. In Staaten, in denen ein Tariflohn eingeführt ist, ist von einem Niedriglohn die Rede, wenn dem Arbeitnehmer eine Vergütung gezahlt wird, die unter dem Branchen-Tariflohn liegt. Liegt ein solch vergleichbarer Tariflohn nicht vor, wird die Niedriglohngrenze als zwei Drittel eines ortsüblichen Lohns angesetzt.
Billiglohn ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Niedriglohn bzw. für extremen Niedriglohn. Der Terminus ist vor allem geläufig im Wort Billiglohnländer. Die meisten illegal Beschäftigten osteuropäischen Arbeitsimmigranten in Deutschland, vor allem im Bauhilfsgewerbe, sind effektiv deshalb Billiglöhner, da ein Teil des Geldes, das der Bauherr an den Subunternehmer schwarz zahlt, bei diesem verbleibt und die Arbeitskraft dann nur zwischen 4,50 und 6,50 € Cash erhält über Tagelohn. Im deutschsprachigen Raum spricht man bei legal Beschäftigten von Billiglöhnern, wenn das Entgelt für eine Arbeitsstunde markant unter der Untergrenze von Tariflöhnen einschlägiger Gewerbe liegt, also sogar noch unter den oben definierten Niedriglöhnen. . Betroffen von Löhnen, die unter 7.50 € liegen und damit einem erwachsenen Menschen in Vollzeit den Lebensunterhalt sicher nicht sichern, sind z.B. junge Friseure, Kellner, Wachdienst-Mitarbeiter, Callcenter-Beschäftigte und Hilfsarbeiter außerhalb der Arbeitsfelder mit Tariflöhnen. Briefboten in Post-Konkurrenz-Betieben erhielten solange einen Billiglohn, bis die Post AG in Konkurrenz Druck machte und in der Branche vor einigen Jahren einen Mindestlohn von über 9 € gegen den Widerstand der Beschäftigten in den anderen Postunternehmen durchsetzte.
OECD-Definition
In Anlehnung an die Definition der OECD wird Niedriglohn als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Bei dem Medianlohn handelt es sich um den Median der Zahlenreihe, bestehend aus den effektiv gezahlten Bruttolöhnen aller Vollerwerbstätigen des Landes.[5] Das heißt, eine Hälfte aller Beschäftigten verdient mehr als den Medianlohn, die andere dementsprechend weniger als den Medianlohn.
Begriffsabgrenzung
Lohndumping
Lohndumping ist ein politisches Schlagwort, welches die Unterschreitung eines ortsüblichen Lohns oder Tariflohns bezeichnet, die zu einer Existenzgefährdung des Arbeitnehmers führen kann. Es gibt aber auch niedrige Tariflöhne, so z. B. im Friseurhandwerk und im Taxigewerbe. Daher ist nicht jeder Niedriglohn auch gleichzeitig Lohndumping. Niedriglohn definiert den Lohn an sich, wohingegen durch Lohndumping das Verhalten von Arbeitgebern in Bezug auf Niedriglohn umschrieben wird.
Mindestlohn
Mindestlohn ist ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt, das das Minimum für eine Beschäftigung darstellt. Oftmals liegt die Höhe des Mindestlohnes nahe an der Kennziffer des Niedriglohnes. Im Gegensatz zum Niedriglohn wird der Mindestlohn als Maßnahme gegen Niedriglohn und Lohnwucher eingeführt.
Entstehung des Niedriglohnsektors
Seit Ende der 1980er Jahre weitete sich der Niedriglohnsektor durch den technologischen Wandel und die Globalisierung, also die Zunahme des internationalen Handels und der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung, stark aus. Marktorientierte niedrigproduktive Beschäftigungen wurden zunehmend durch Importe ersetzt. Die geringqualifizierten Beschäftigung in den Industriestaaten gingen dadurch zurück, während immer mehr Menschen solche Beschäftigungen nachfragten, weil mehr Frauen erwerbstätig werden wollten und mehr Arbeitskräfte einwanderten. Dagegen wurden immer mehr hochqualifizierte Beschäftigte gesucht. Infolgedessen sanken die Löhne für niedrig qualifizierte Beschäftigungen, während die Löhne für hochqualifizierte Beschäftigungen durch den Nachfrageüberschuss anstiegen.
Das Anwachsen des Niedriglohnsektors wurde dadurch begünstigt, dass gesetzliche Mindestlöhne entweder ganz fehlten oder dass bestehende Mindestlöhne real sanken, weil sie jahrelang nicht angehoben wurden. Da sich auch immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisierten und sich das Lohnverhandlungssystem immer weiter aufsplittete, hatten die Beschäftigten dem Entstehen von Niedriglöhnen nichts entgegenzusetzen.[6]
In Deutschland wurde mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes die Entstehung des Niedriglohnsektor gefördert. Auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005, äußerte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder:
- „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“[7]
Betroffene des Niedriglohnsektors
Gemäß unterschiedlichen empirischen Studien sind folgende Personengruppen einem überdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko ausgesetzt:
- Frauen (geschlechtsspezifisch)
- Jüngere (altersspezifisch)
- Geringqualifizierte
- Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Teilzeitbeschäftigte
Prozentual gesehen sind diese Personengruppen besonders von Niedriglohn betroffen, was aber nicht ausschließt, dass auch Männer, Ältere oder Hochqualifizierte einen Niedriglohn erhalten. Dies bekräftigt die Tatsache, dass zum Beispiel die Mehrheit der Niedriglohnverdiener eine abgeschlossene Ausbildung hat.
Niedriglohn konzentriert sich besonders auf
- Kleinbetriebe
- Bestimmte Wirtschaftszweige wie Handel- und Dienstleistungsbereich
- Geringqualifizierte Beschäftigungen wie z.B. Reinigungskraft, Hilfsarbeit in Landwirtschaft.
Auswirkungen der Niedriglöhne
Die Qualität am Arbeitsplatz steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Höhe der Löhne. Je geringer die Entlohnung, desto schlechter sind die Arbeitsbedingungen. „Niedriglohn wird somit immer mit schlechten Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und keinerlei Chancen auf Weiterbildung, Qualifizierung und berufliche Karriere gleichgesetzt.“ Niedrige Löhne bedingen zudem unzureichende Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Aus sozialer und gesellschaftlicher Sicht sind Niedriglöhne nicht nur Auslöser für Altersarmut, sondern auch für die Verarmung eines erheblichen Teils der Volkswirtschaft ursächlich.
Maßnahmen gegen Niedriglohn
- Als durchaus bekannte Maßnahme gegen niedrige Löhne gilt der gesetzlich geregelte Mindestlohn. Dieser kann jedoch nur zu Gunsten der Arbeitnehmer wirken, wenn er über dem definierten Niedriglohn liegt und nicht darunter. Außerdem bedarf der Mindestlohn einer jährlichen Anhebung an die Inflation, um entgegen niedriger Löhne wirken zu können.
- Wenn dieser nicht vorliegt, regeln flächendeckende Kollektivverhandlungssysteme die Mindestsätze in den einzelnen Sektoren. Als Maßnahmen stellen insbesondere höhere Lohnsteigerungen in den unteren Lohngruppen oder sogar die Abschaffung dieser unteren Beschäftigungsgruppen dar.[8]
- „Die Forderung an die Arbeitgeber nach angemessenen Löhnen, ist gleichbedeutend mit der Forderung der Änderung ihrer Personalentwicklungspolitik und einer Änderung ihrer Einstellung zu Qualifikation, Weiterbildung, Rekrutierung von Personal und Personalbindung derjenigen Mitarbeiter am Ende der Lohnskala.“[8]
- Niedriglöhne sollen durch eine Steigerung der durchschnittlichen nationalen Produktivität angehoben werden, die auch zu Gunsten der Sektoren mit geringer Produktivität wirken soll.
Deutschland
Jahr Niedriglohn-
Empfänger[9]1994 16% 1995 17% 1996 16% 1997 17% 1998 17% 1999 18% 2000 19% 2001 19% 2002 20% 2003 21% 2004 22% 2005 21% 2006 22% 2007 23% 2008 22% 2009 22% In Westdeutschland lag das Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten 2009 für jeweils die Hälfte dieser Gruppe unter bzw. über 14,25 Euro in der Stunde (Median). Die Niedriglohngrenze lag damit bei 9,50 Euro.[10] 15% der Gruppe bezogen 1995 einen Niedriglohn.[10] Das [Durchschnittsentgelt] lag 2009 bei 2542 Euro, der Median bei 2805 Euro, die Niedriglohngrenze bei 1870 Euro. Einen Niedriglohn erhalten 20,2% der Gruppe.[11] Die Niedriglohngrenze lag bei 1.546 € im Jahr 1998 und bei 1.779 € im Jahr 2005.[12]
Das Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in Gesamtdeutschland ist definitionsgemäß bei 50% der Personen unter dem Median, bei 22% unter 2/3 des Medians, bei 5,1% unter 1/2 des Medians, bei 3,3% unter 1/3 des Medians.
Deutschland hat keinen allgemeinen Mindestlohn. Die Mindestlöhne der anderen europäischen Länder liegen bei 40,5% bis 62,7% des jeweiligen landesspezifischen Vollzeit-Medianlohns.[13]
2010 verdienten 1,383 Millionen Menschen in Deutschland so wenig, dass sie als sogenannte Aufstocker zusätzlich Arbeitslosengeld II bezogen um die Grundsicherung zu erreichen.[14]
Niedriglohn in Entwicklungsländern
Begriffsklärung
Niedriglohn bezieht sich auf ein sehr geringes Lohnniveau eines Exportlandes im Vergleich zu dem importierenden Land, wobei ersteres durch arme Volkswirtschaften und Entwicklungsländer und letzteres durch fortgeschrittene Industriestaaten vertreten ist.
Ein Lohn in einem Exportland ist niedrig, wenn dieser, gemessen an westlichen Maßstäben, in einem sehr geringen Verhältnis steht. Ein Niedriglohn ist dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsentgelt in der exportierenden Volkswirtschaft viel geringer ist als das eines Arbeitnehmers in einem importierenden Industriestaat für eine vergleichbare Tätigkeit bei gleichem Alter. Die Stundenlöhne beispielsweise für Industrieerzeugnisse aus Entwicklungsländern liegen meist unter 50 Cent pro Stunde, die nach den Maßstäben fortgeschrittener Länder in totalem Missverhältnis stehen. Meist ist eine solche Niedriglohnbeschäftigung in Entwicklungsländern mit sehr harten Arbeitsbedingungen verbunden, was in den 1990er Jahren besonders auf die Kritik von Globalisierungskritikern gestoßen ist.[15]
Entstehung von Niedriglohn
Geschichtlicher Hintergrund
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann zum ersten Mal in der Weltwirtschaftsgeschichte die Durchsetzung internationaler Arbeitsteilung und Spezialisierung auf komparative Vorteile. Bisher standen der Import und die heimische Wirtschaft noch nicht in einem Konkurrenzverhältnis, da Handel aus Gründen fehlender Substitute betrieben wurde. Erst gegen 1870 kam es in Europa zunehmend zu einer Spezialisierung auf die Herstellung kapitalintensiver Produkte, während land- und arbeitsintensive Güter wie Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse von „Neue Welt“ und Kolonialländern geliefert wurden. Dies war der erste historische Schritt zur Ausprägung von Niedriglohnländern so wie sie noch heute vorherrschen.
Seit der fortschreitenden Globalisierung, die durch Protektionismus und wirtschaftlicher Isolation von Regierungen in den Ersten und Zweiten Weltkrieg gestört wurde und erst in den 1960er Jahren wieder aufblühte, ist auch eine verstärkte Internationalisierung des Kapitals zu beobachten. Diese bestand in der Verlagerung der Produktion industrieller Erzeugnisse und Dienstleistungen in Entwicklungsländern, die ihre günstigen Kosten für den Produktionsfaktor Arbeit als komparativen Vorteil nutzen konnten. Hintergrund für die Restrukturierung insbesondere von Fertigindustrieprodukten in weniger fortgeschrittene Volkswirtschaften lag in der Gewinnmaximierungsabsicht internationaler Unternehmen, die in den geringeren Produktionslöhnen in Entwicklungsländern eine Kostenminimierung sahen. Durch die Auslagerung von Industrieproduktionen in Entwicklungsländern haben diese eine größere Bedeutung als Niedriglohnländern eingenommen.[16]
Volkswirtschaftliche Gründe
Die Theorie des Ricardo-Modells besagt unter anderem, dass das relative Lohnniveau einer Volkswirtschaft in der Regel dem dortigen relativen Produktivitätsniveau entspricht (siehe Grafik). Bei vollkommenem Wettbewerb findet Entlohnung nach der Grenzproduktivität der Arbeit statt, weil die Arbeitgeber auf Dauer nur bis zur Grenzproduktivität Lohn zahlen können. Anderenfalls würden die Lohnkosten die Kosten der eigentlichen Produktion unnatürlich in die Höhe treiben. Das heißt also, dass bei niedrigerer Produktivität ein geringerer Lohn bezahlt wird als bei höherer Produktivität.[17]
Eine auffallend geringe Produktivität im Vergleich zu den anderen Ländern auf diesem Schaubild haben China, Indien und Mexiko. Dementsprechend niedrig ist auch ihr nationales Lohnniveau. Im Gegensatz dazu heben sich Japan, Deutschland und die USA mit hohen relativen Löhnen und hohen Produktivitäten hervor (Hochlohnländer).
Land Stundenentgelt für Produktionsarbeiter, 2000 USA 100 Deutschland 121 Japan 111 Spanien 55 Südkorea 41 Portugal 24 Mexico 12 Sri Lanka (1969) 2 Tabelle: Internationale Lohnsätze im Vergleich (USA = 100) [18]
Niedriglohn in Entwicklungsländern ist die Folge der Spezialisierung auf komparative Vorteile, also auf die Produktion arbeitsintensiver Güter.
Ausgangspunkt sind zwei Staaten mit unterschiedlicher Produktivität und Arbeitskräftepotential. In dem Entwicklungsland sind Arbeitskräfte im Überfluss und Kapital nur knapp vorhanden, weshalb die Löhne relativ niedrig sind. In Industrieländern, in denen das Arbeitspotential relativ gering und die Kapitalausstattung sehr reichlich ist, sind die Löhne dagegen relativ hoch.
Entwicklungsländer, die reichlich mit Arbeitskraft ausgestattet sind, bieten für Produzenten arbeitsintensiver aber wenig Kapital absorbierender Güter gute Standortvoraussetzungen. Wohingegen Industrieländern mit ihren geringen Arbeitskräftepotential und hohen Löhnen denjenigen Branchen für attraktiv erscheinen, die kapitalintensiv produzieren. Aus diesen Gegebenheiten der Faktorpreise kommt es zu Spezialisierung auf die Branchen, bei denen komparative Kostenvorteile vorliegen. Entsprechend exportieren Industrieländer kapitalintensive Produkte und Entwicklungsländer arbeitsintensive Güter.
Betroffene
Niedriglohnländer sind arme Volkswirtschaften, dessen Industrie Produkte an Hochlohnländern exportiert und unter den Begriffen Schwellen-, Entwicklungs- oder Dritte Welt Länder fallen. Niedriglohnbezieher sind somit all die Erwerbstätigen eines exportierenden Entwicklungs- oder Schwellenlandes, in dem das Lohnniveau im Vergleich zu importierenden Industriestaaten viel geringer ist.
In diesen Ländern sind besonders Beschäftigte der Exportindustrie von Niedriglohnvergütungen betroffen. Insbesondere Arbeitnehmer im Bereich der Elektronik- und Bekleidungsindustrie, aber auch Angestellte in der traditionellen Agrarproduktion erhalten einen viel geringeren Lohn im Vergleich zu dem Entgelt in Hochlohnländern, die diese Güter importieren.
Maßnahmen gegen Niedriglohn in Exportländern
Überwachungssystem
Zur Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen in armen Volkswirtschaften haben Ökonomen die Einführung eines Überwachungssystems vorgeschlagen, dessen Befunde für alle Konsumenten der ersten Welt zugänglich gemacht werden sollen. Basieren soll diese Idee auf einer Spielart des Marktversagens und der Annahme, dass Konsumenten in den Industrieländern Erzeugnisse bevorzugen, die von angemessen vergüteten Arbeitern hergestellt wurden.[19] Durch ein Überwachungsorgan, welches die Vergütung und Arbeitsbedingungen in den Entwicklungsländern auf gewisse Mindestanforderungen prüft, werden die Produkte als geprüft gekennzeichnet, die diese Anforderungen erfüllen. Exportierende Branchen in den Entwicklungsländern sind somit gezwungen, die Mindeststandards umzusetzen, andernfalls würden sie keine oder wenig Abnehmer für ihre Erzeugnisse finden.
Problematisch wird es in der Praxis, da im Allgemeinen nicht angenommen werden kann, dass Konsumenten in den Industriestaaten geprüfte Erzeugnisse bevorzugen sondern vielmehr aufgrund geringerer Preise auf unkontrollierte Produkte zurückgreifen. Außerdem betrifft diese Regelung nur Arbeitnehmer der exportierenden Industrie, die restlichen Beschäftigten in den Entwicklungsländern, die die Mehrheit ausmachen, unterliegen nicht den Mindeststandards.
Offizielle Mindeststandards in Handelsabkommen
Niedriglöhnen in Entwicklungsländern können durch offizielle Mindestanforderungen entgegengewirkt werden, die in Handelsabkommen und –verträgen integriert sind und von den Exportindustrien eingehalten werden müssen. Diese Standards sollen nicht nur einen Mindestlohn, sondern auch angemessene Arbeitsbedingungen in den armen Ländern regeln. Als Kontrollinstrument fungiert dabei die WTO, deren Aufgabe in dem Auffordern der beteiligten Länder besteht, ihre internationalen Handelsabkommen einzuhalten.[20]
Da diese Standards von den Politikern fortgeschrittener Staaten aufgestellt werden, wehren sich viele Entwicklungsländer dagegen, da diese einen Wettbewerbsnachteil darin sehen. Aus diesen Gründen ist auch dieses Instrument eher fragwürdig.
Auswirkungen von Niedriglohn in Exportländern auf Volkswirtschaften
Die Auswirkung von Niedriglöhnen in armen Volkswirtschaften kann man durch das folgende Beispiel verdeutlichen.
Es werden zwei Länder A und B mit unterschiedlicher Produktivität angenommen. In beiden Ländern herrschen nur zwei Branchen, Hochtechnologie und Niedrigtechnologie. Der Produktionsfaktor Arbeit ist in beiden Branchen des Landes A produktiver als B.
Ausgegangen wird von der Annahme, dass das Land A zur Produktion einer Mengeneinheit in beiden Branchen je eine Stunde Arbeit benötigt, während im Land B zwei Arbeitsstunden für eine Mengeneinheit Niedrigtechnologie und acht Stunden für eine Einheit Hochtechnologie notwendig sind. Ausgedrückt in Reallöhnen, die sich an der Gütermenge bemessen, wie viel ein Arbeiter pro Stunde produzieren kann, sieht es wie folgt aus:
Land Hochtechnologiegüter/Stunde Niedrigtechnologiegüter/Stunde A 1 1 B 1/8 1/2 Durch das Zustandekommen von Außenhandel zwischen A und B entsteht ein Gleichgewicht der relativen Löhne. In unserem Fall sind die Löhne im Land A viermal so hoch wie im Land B, sowohl für Hochtechnologie- als auch für Niedrigtechnologieerzeugnisse:
Land Hochtechnologiegüter/Stunde Niedrigtechnologiegüter/Stunde A 1 2 B 1/4 1/2 Da eine Herstellung niedrigtechnologischer Güter im Land A und hochtechnologischer Produkte im Land B kostengünstiger ist, werden im Land A hoch bezahlte Arbeitsplätze in der Branche Niedrigtechnologie durch schlechter bezahlte Beschäftigungen im Land B ersetzt. Obwohl die Niedrigtechnologie-Branche im Land B (vor Außenhandel) halb so produktiv ist wie die im Land A, erhalten die Arbeiter trotzdem nur ein Viertel des Entgelts des Land A.
Auf der anderen Seite kam es zu einer Steigerung der Kaufkraft in beiden Ländern. So können Beschäftigte im Land A, die nun alle in der Branche Hochtechnologie tätig sind, statt einer zwei Mengeneinheiten niedrigtechnologischer Güter kaufen. Auch das Land B, welches das Niedriglohnland darstellt, erfährt eine Senkung des Importpreises im Verhältnis zum Lohnsatz, sodass pro Arbeitsstunde in dem Niedrigtechnologiesektor statt zuvor ein Achtel nun ein Viertel Mengeneinheit eines Hochtechnologie-Gutes erwerben.
Laut diesem Beispiels-Modell bringt die Spezialisierung auf komparative Kostenvorteile beiden Ländern eine Nutzensteigerung. Aus der Betrachtung eines Faktorproportionenmodells kann Außenhandel jedoch zu Verlusten im Land A führen, während die Arbeiter im Land B eine Einkommensumverteilung zu ihren Gunsten erfahren.[21]
Auch in der Praxis erfahren Entwicklungsländer trotz ihrer niedrigen Löhne durch eine Internationale Arbeitsteilung eine Nutzensteigerung. Niedriglöhne in armen Volkswirtschaften in der Exportindustrie sind auch unvermeidlich angesichts der weitaus geringeren Produktivität und der fehlenden Alternativen. Im Vergleich zu fortgeschrittenen Ländern mögen die Löhne sehr niedrig und die Arbeitsbedingungen sehr schlecht sein, aber hinsichtlich der alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in den Entwicklungsländern stellen diese Arbeitsbedingungen dennoch eine Verbesserung dar. Ob die zunehmende Globalisierung zu Lasten der Arbeitnehmer in fortgeschrittenen Ländern kommt, ist strittig. Viele Globalisierungsgegner zum Beispiel führen das Argument der zunehmenden Niedriglohnentwicklung in geringqualifizierten Branchen in Industriestaaten als Folge von internationaler Arbeitsteilung an.
Literatur
- Reinhard Bispinck, Claus Schäfer: Niedriglöhne und Mindesteinkommen. Daten und Diskussionen in Deutschland. In: Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck, Claus Schäfer (Hrsg.): Mindestlöhne in Europa. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-154-5.
- Gerhard Bosch, Claudia Weinkopf: Arbeiten für wenig Geld. Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. Campus-Verlag, Frankfurt 2007, ISBN 978-3-593-38429-0.
- Gablers Wirtschaftslexikon, 16. Auflage, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-409-12993-0.
- Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. München 2006, ISBN 978-3-8273-7199-7.
- Henning Lohmann: Armut von Erwerbstätigen in europäischen Wohlfahrtsstaaten. Niedriglöhne, staatliche Transfers und die Rolle der Familie. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15745-0.
- Gerd Pohl, Claus Schäfer: Niedriglöhne. Die unbekannte Realität: Armut trotz Arbeit. VSA-Verlag, Hamburg 1996, ISBN 3-87975-684-8.
- Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, ISBN 3-87975-750-X.
- Wolfgang Strengmann-Kuhn: Armut trotz Erwerbstätigkeit. Analysen und sozialpolitische Konsequenzen. In: Richard Hauser, Hugo Kossbiel, Werner Meißner (Hrsg.): Frankfurter Beiträge zu Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2003, ISBN 3-593-37087-5, Schriftenreihe der Hans- und Traute-Matthöfer-Stiftung. Band 8.
Weblinks
- Claus Schäfer: „Effektiv gezahlte Niedriglöhne in Deutschland“, WSI-Mitteilungen 2003, Nr. 7, (PDF)
- Helga Spindler: „Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit bei Niedriglöhnen und Lohnwucher“, 2003
- Der Kampf gegen das weltweite Lohndumping
- Thorsten Kalina, Claudia Weinkopf: „Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung: 2006 bereits rund 6,5 Millionen Beschäftigte betroffen“, IAQ-Report, Nr. 2008-01, (PDF-Datei; 121 kB)
- zeit.de vom 27. Juli 2010: Jeder fünfte Deutsche arbeitet für Niedriglohn. - Eine Studie zeigt: Nie zuvor waren mehr Deutsche im Niedriglohnsektor tätig. In den letzten zehn Jahren stieg ihre Zahl um mehr als zwei Millionen.
Einzelnachweise
- ↑ Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 77
- ↑ Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): Rdnr. 524 f. in: BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot
- ↑ Vgl. ferner (insbesondere mit Blick auf Art. 1 GG resp. die anthropologische Bedeutung der Arbeit) Deutsches Fallrecht (DFR): BVerfGE 98, 169 - Arbeitspflicht (dort Rdnr. 189 ff.) mit weiteren Nachweisen: BVerfGE 74, 102 <120 f.> = Rdnr. 71 ff. bzw. Online-Dokumentation des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG 2 BvR 441/90 vom 1. Juli 1998 (Absatz Nr. 190)
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, 16. Auflage, Wiesbaden 2004, S. 1920
- ↑ Henning Lohmann: Armut von Erwerbstätigen in europäischen Wohlfahrtsstaaten. Niedriglöhne, staatliche Transfers und die Rolle der Familie. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 109
- ↑ Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 30–33
- ↑ Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 9. Februar 2010.
- ↑ a b „Strategien gegen Niedriglöhne“, Grundsatzdokument des EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst), erstellt am 14. Juni 2006, PDF, 116,4 kB
- ↑ SOEP, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, ohne Auszubildende, zitiert entsprechend insm.de
- ↑ a b dgb.de
- ↑ focus.de
- ↑ doku.iab.de
- ↑ http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.pdf
- ↑ http://www.tagesschau.de/aufstocker106.html
- ↑ Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. Pearson Studium Verlag, München 2006, S. 351.
- ↑ Aili Rehbein: „Globalisierung“, weltpolitik.net (DGAP), 16. Juli 2004, archiviert auf archive.org
- ↑ Paul Krugman und Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage, München 2006
- ↑ Paul Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage, München 2006, S. 105
- ↑ Paul Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. München 2006, S. 354
- ↑ Paul Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. München 2006, S. 355
- ↑ Paul Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7. Auflage. München 2006, S. 352–354
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