- Privatpraxis
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Privatpraxen werden von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten geführt, die keinen Vertrag mit Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besitzen. Die Leistungen dieser Praxen werden deswegen von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen (z. B. unabweisbare Notfälle) erstattet. Da Privatärzte keine Kassenverträge besitzen, ist nur das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmend.
Privatpraxen sind vor allem in Gebieten mit hoher Arztdichte verbreitet, wo viele Zulassungsbeschränkungen bestehen. Bis zur Aufhebung der Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte im Jahr 2008, war das Führen einer Privatpraxis auch für Psychotherapeuten eine Möglichkeit, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Ein zunehmend wichtiger Grund für die Gründung einer privatärztlichen Praxis ist die Möglichkeit einer freien ärztlichen Tätigkeit. Ärzte, die keine kassenärztliche Zulassung (mehr) haben, und daher nicht als Vertragsarzt tätig sein können, können in einer Privatpraxis ärztlich tätig sein.
2004 waren von den 126.000 niedergelassenen Ärzten in Deutschland ca. 7500 rein privatärztlich tätig. Besonders häufig sind Privatpraxen auch bei Zahnärzten oder Physiotherapeuten anzutreffen. Heilpraktiker können keine Kassenzulassung erhalten.
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