Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt

Das Produktinformationsblatt (PIB) dient dazu, den Kunden über die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages im Voraus zu informieren.

Die Einführung eines Produktinformationsblatts ist eine Forderung der EU und wurde am 18. Dezember 2007 in der VVG-Informationspflichtverordnung beschlossen. In Kraft getreten ist die Vorschrift zum Produktinformationsblatt am 1. Juli 2008. Das Blatt muss dem Versicherungsnehmer zusammen mit den anderen Vertragsinformationen i. d. R. vor Vertragsabschluss übergeben werden, außerdem muss es den anderen Informationen vorangestellt werden.

Das PIB enthält in allen Versicherungszweigen folgende Punkte:[1]

  1. Angaben zur Art der Versicherung
  2. Eine Beschreibung versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken
  3. Angaben zur Prämie und Zahlungsweise
  4. Leistungsausschlüsse
  5. Obliegenheiten beim Vertragsabschluss
  6. Obliegenheiten im Vertragsverlauf
  7. Obliegenheiten im Versicherungsfall
  8. Beginn und Ende des Vertrages
  9. Beendigungsmöglichkeiten durch den Kunden

Alle Punkte müssen in der o. g. Reihenfolge aufgeführt sein. Damit das PIB kurz gehalten ist, sollen auch nicht mehr als die o. g. Informationen aufgeführt sein. In der Lebensversicherung sind zusätzlich noch Angaben zu den Kosten zu machen.

Siehe auch

Quellen

  1. § 4 Abs. 2 VVG-InfoV [1]

Weblinks


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