- Prädikant
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Der evangelische Prädikant (lateinisch praedicare ‚predigen‘) wird auch als Hilfsprediger, Predigthelfer, Laienprediger und Ältestenprediger bezeichnet. Prädikanten sind Absolventen einer speziellen theologischen Unterrichtung. Sie verfassen selbstständig eigene Predigten und dürfen innerhalb der evangelisch-landeskirchlichen Gemeinden frei verkündigen. Ihr Dienst ist prinzipiell ehrenamtlicher Natur.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Aufgrund der Struktur der Evangelischen Kirche in Deutschland ist jede Landeskirche für die Regelungen des Prädikantendienstes selbst verantwortlich. Daher gibt es erhebliche Unterschiede.
Das Profil der Prädikanten hat sich im Laufe der Zeit verändert. So ist die Bezeichnung „Hilfsprediger“ noch aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs abgeleitet, als Pfarrfrauen und Kirchenvorsteher die fehlenden Pfarrer zeitweise ersetzen mussten. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufwertung der Laien innerhalb der evangelischen Kirche wird der Prädikantendienst zunehmend im Licht des „Priestertums aller Gläubigen“[1] gesehen. Prädikanten können aufgrund ihrer persönlichen Geschichte und ihrer Verankerung im Berufsleben Erfahrungen in die Verkündigung einbringen, die Pfarrern nicht zur Verfügung stehen, weil deren Werdegang und Alltag ein weitgehend anderer ist. Daher sind sie nicht mehr nur Ersatz, sondern Ergänzung für das Gesamtbild der Verkündigung.
Ausbildung und Bevollmächtigung
Vorgeschlagen für die Ausbildung zum Prädikanten werden Gemeindeglieder, die bereits aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Träger des Vorschlags sind entweder der Kirchenvorstand der Gemeinde oder die entsprechenden Gremien des jeweiligen Kirchenkreises bzw. Dekanats.
Die Ausbildung ist in den Landeskirchen verschieden, doch gibt es gemeinsame Schwerpunkte:
- Bibelkunde, mit der die Einordnung und Auslegung (Exegese) von Bibeltexten ermöglicht werden soll
- Glaubenslehre (Dogmatik)
- Konzeption und Aufbau einer Predigt (Homiletik)
- Aufbau der Liturgie und der Sinn der einzelnen liturgischen Elemente.
Neben der theoretischen Ausbildung finden praktische Übungen statt. Soweit dies nicht in der Ausbildungsgruppe geschieht, ist jedem Auszubildenden ein Mentor zugeordnet, in der Regel der Gemeindepfarrer.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Prädikanten von der Kirchenleitung (in einigen Landeskirchen: von der jeweiligen Ortsgemeinde) beauftragt und in einem Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt.
Dienst und Weiterbildung
Prädikanten dürfen in Absprache mit den zuständigen Gemeindepfarrern in den Gemeinden ihrer Landeskirche Gottesdienste gestalten. In der Regel werden sie in den Gemeinden ihres Kirchenbezirkes eingesetzt.
In einigen Landeskirchen werden die Prädikanten speziell in einer einzelnen Kirchengemeinde in den Dienst berufen. Zunächst ist es ihnen dann nur dort gestattet, zu predigen. Dadurch, dass andere Gemeinden diese Berufung jedoch in der Regel anerkennen, ist meist auch in diesen Fällen der Einsatz in weiteren Kirchengemeinden möglich.Eine regelmäßige Weiterbildung wird erwartet. Diese findet zum Teil gemeindeübergreifend in speziellen Fortbildungen für Prädikanten, oftmals jedoch auch durch die Pastoren der jeweiligen Kirchengemeinde statt.
Besonderheiten einzelner Landeskirchen
Während fast alle Landeskirchen einen Prädikantendienst institutionell kennen, gibt es ihn mancherorts überhaupt nicht. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg etwa führte in den 1970er Jahren eine Prädikantenzurüstung durch, stellte sie jedoch schnell wieder ein. In der gesamten Landeskirche dienen somit nur noch einige wenige Prädikanten, die aber nicht als solche benannt werden sondern unter den populären Sammelbegriff "Lektorendienst" fallen. Im Einzelnen ist nicht genau geregelt, was diese Beauftragten dienstlich tun dürfen. Während einige nur die freie Predigttätigkeit wahrnehmen, taufen andere und leiten Abendmahlsfeiern. Wieder andere sind ordiniert und damit – theologisch konsequent – gleichberechtigt den Pfarrern ins (geistliche) Amt der Kirche berufen. Inzwischen plant die Landeskirche den Prädikantendienst neu einzurichten.
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist der zuständige Propst verantwortlich für die Ausbildung, jedoch ist sie häufig in den Dekanaten angesiedelt. Zum Abschluss der Ausbildung werden zwei selbst angefertigte Predigten beim Zentrum Verkündigung eingereicht, außerdem wird in Anwesenheit des Dekans bzw. eines Beauftragten ein Probegottesdienst abgehalten, der im Anschluss besprochen wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Prädikanten von der Kirchenleitung beauftragt und durch den zuständigen Propst in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Zu dieser Einführung werden die Kirchenvorstände der Gemeinden eingeladen, aus denen die Prädikanten stammen.
In einigen Landeskirchen ist Prädikanten auch die Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) gestattet. Sie können außerdem in besonderen Fällen ordiniert werden. In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) und der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM) werden Prädikanten grundsätzlich ordiniert.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) tragen Prädikanten seit Vorlage der Laienpredigerordnung (LPO) [2] von 1969 die Bezeichnung "Laienprediger". Die Übertragung des Dienstes geschieht nicht durch eine Ordination, sondern durch Vokation. Die Laienpredigerordnung sieht ursprünglich nur den Predigtdienst vor, in Ausnahmefällen kann Laienpredigern auch eine Beerdigung oder eine kirchliche Trauung übertragen werden. Im Jahr 2010 entscheidet die Landeskirche über eine umfassende Reform der Laienpredigerordnung, bei der in vielen Punkten eine Angleichung an die Praxis in anderen evangelischen Landeskirchen erfolgt.
Über die Frage, ob Prädikanten ordiniert oder nur in besonderer Form beauftragt werden sollen , ist u. a. zwischen den lutherischen Kirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und z. B. der EKiR eine Diskussion entbrannt, die auch Auswirkungen auf die Ökumene, z. B. zu den Alt-Katholiken hat.
In der Evangelischen Kirche der Pfalz gibt es seit 1994 auch von der Landeskirche ordinierte Prediger der Gemeinschaftsverbände. Nach langen Verhandlungen wurden sie ins Prädikantengesetz eingefügt. Hintergrund ist, dass die Landeskirchlichen Gemeinschaften und Stadtmissionen zum Teil Menschen erreichen, die keine Bindung an eine örtliche Kirchengemeinde haben. Ihr evangelisches Christentum realisiert sich in den Landeskirchlichen Gemeinschaften und Stadtmissionen. Kirchenrechtlich üben ordinierte Prediger ihre Amtshandlungen im Auftrag und in Übereinstimmung mit der landeskirchlichen Ordnung aus.
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat ihr Prädikantengesetz 2006 neu gefasst. Es legt nun auch fest, dass Prädikantinnen und Prädikanten in Ausübung ihres Dienstes eine liturgische Kleidung tragen. Das dafür entworfene Gewand orientiert sich an dem Talar für Pfarrerinnen und Pfarrer in der preußischen Form, ist aber mit einem Ausschnitt ohne Kragen versehen.
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wurden Prädikanten bis zum 31. Oktober 2008 Lektoren genannt. Seitdem ist die Prädikantenordnung[3] gültig.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) verabschiedete im Frühjahr 2007 ein Kirchengesetz über den Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten, in dem der Dienst geregelt und die Rechte der Prädikanten gegenüber der in der Vergangenheit praktizierten Regelungen stark eingeschränkt werden. Abweichend zu den anderen Landeskirchen wird Prädikanten nach deren in der Regel 1-jähriger Lektorenausbildung und anschließender 3 1/2-jähriger wissenschaftlicher Ausbildung, die aus den Fächern Altes und Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie mit Seelsorge und Homiletik besteht und mit einem Examen des Studienträgers sowie einer zusätzlichen Prüfung nach einem Aufnahmeverfahrens in der Landeskirche abgeschlossen wird, ausschließlich die Berechtigung zur freien Wortverkündigung und das Leiten von Abendmahlsgottesdiensten zuerkannt. Die bisherige Beauftragung zur Sakramentsverwaltung und zur freien Wortverkündigung, die eine Berechtigung zum Halten von Kasualdiensten beinhaltete, wird jetzt kirchengesetzlich auf Ausnahmen im Einzelfall beschränkt. Das bedeutet, dass Prädikanten in der EKBO nicht mehr taufen, trauen, konfirmieren und beerdigen dürfen. Prädikanten werden örtlich und zeitlich begrenzt beauftragt, ordiniert werden sie nicht. Sie haben eine jährliche Fortbildung nachzuweisen und dürfen einen Prädikantentalar tragen. Die bisherige Genehmigung zum Tragen eines Pfarrertalars mit Beffchen wird bei Neubeauftragung nicht verlängert. Um die Rolle der ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer im Verkündigungsdienst als besonders hervorgehoben zu betonen, dürfen ab sofort nur noch diese Kasualdienste halten und die Amtstracht tragen.
Siehe auch
Literatur
- Reiner Marquard: Der Lektoren- und Prädikantendienst unter veränderter 'religiöser Straßenverkehrsordnung' . In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2000, S. 307-309.
- Reinhard Brand: Zur öffentlichen Wortverkündigung in der evangelischen Kirche. In : Deutsches Pfarrerblatt. 6/2000, S. 310-312.
- Reiner Marquard: Glauben leben, Kirche gestalten, Gottesdienst feiern. Ein theologischer Leitfaden für das Ehrenamt. Calwer 2004, ISBN 3-7668-3867-9
- Christian Schad: Zum Stand der Beziehungen zwischen der Landeskirche und den landeskirchlichen Gemeinschaften. In: Pfälzisches Pfarrerblatt.
- Marcel Schütz: Perspektiven zum Pfarr-, Lektoren- und Prädikantendienst in dienstgemeinschaftlicher Verhältnisbestimmung. In: Deutsches Pfarrerblatt. 9/2006, S. 471–474.
- Marcel Schütz: Verkündigung und Reformprozess - Ordination, Berufung und Beauftragung zu Wort und Sakrament im Ehrenamt. In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2007, S. 308-312.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die Argumentation mit dem Ausdruck "Priestertum aller Gläubigen" wird von lutherischer Seite vorgetragen. Vertreter des reformierten Protestantismus argumentieren anders. Vgl. hierzu die Ausführungen im Buch: M. Freudenberg u.a. (Hg.), Amt und Ordination aus reformierter Sicht (reformierte akzente 8), Wuppertal 2005.
- ↑ Laienpredigerordnung in der Evangelischen Kirche von Westfalen
- ↑ Prädikantenordnung der Evang. Landeskirche in Württemberg
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