Präsidialkanzler

Präsidialkanzler

Als Präsidialkanzler werden jene Reichskanzler bezeichnet, die während der letzten Jahre der Weimarer Republik ohne eine sie tragende Parlamentsmehrheit vom Reichspräsidenten ernannt wurden. Grund dafür war, dass die Radikalisierung der Stimmen nach dem Börsenkrach 1929 und während der nachfolgenden Wirtschaftskrise zu einer Konstellation im Reichstag führte, die nicht mehr in der Lage war, selbst einen Kanzler zu wählen. Die Radikalisierung der Stimmen führte zu einer Schwächung der "Weimarer republikanischen Parteien" (insbesondere der SPD und des Zentrums) zugunsten der nicht-republikanischen, monarchistischen, sowie kommunistischen (KPD, USPD) und faschistischen oder auch "volkssozialistischen" Parteien wie der NSDAP. Die folgenden Konflikte und nichtparlamentarische Stimmung des Reichstags selbst führten dazu, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg den Kanzler ohne Parlamentsmehrheit ernennen musste. Am Ende war er genötigt, Adolf Hitler zu ernennen (und glaubte, Hitler so auch besser kontrollieren zu können).

Als Hindenburg starb, riss Hitler das Amt des Reichspräsidenten an sich und führte fortan den Titel „Führer und Reichskanzler“.


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