- Psychotherapeutenkammer
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Psychotherapeutenkammern sind die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Selbstverwaltungen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen. Für jedes deutsche Bundesland ist in diesen Funktionen mindestens eine Psychotherapeutenkammer zuständig.
Auf der Ebene des Bundes ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) als Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern tätig. Gemäß Satzung besteht der Zweck der BPtK im ständigen Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, der gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und der gemeinsamen Vertretung ihrer Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden, den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf der Bundesebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen.
In Österreich gibt es bisher keine Psychotherapeutenkammer, Psychotherapeuten organisieren sich aber in Berufsverbänden auf Bundes- und Landesebene, in denen die Mitgliedschaft, im Gegensatz beispielsweise zur Österreichischen Ärztekammer, freiwillig ist.
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