- Psychotherapeutin
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Psychotherapeuten sind Personen, die heilkundliche Psychotherapie ausüben.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen Psychotherapeuten geführt werden.
Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz dürfen also paradoxerweise die Berufsbezeichnung Psychotherapeut nicht führen, obwohl ihnen die Tätigkeit: Psychotherapie nach wie vor erlaubt ist.
Zugang zur Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" setzt derzeit ein mit Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium und eine anschließende Ausbildung in einem „wissenschaftlich anerkannten“ psychotherapeutischen Verfahren voraus. Die durch den Bologna-Prozess bedingten Veränderungen (Bachelor- und Masterabschlüsse statt des bisherigen Diplom-Studiums) erfordern eine Anpassung der Voraussetzungen für die Ausbildung zum Psychotherapeutenberuf. Darüber findet derzeit eine intensive Debatte statt. In Deutschland sind – im Unterschied zu anderen Ländern – nur vier Therapieverfahren wissenschaftlich anerkannt: die beiden inhaltlich verwandten tiefenpsychologischen Verfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie, sowie die Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie für Erwachsene. Über die Anerkennung weiterer "Verfahren" finden ebenfalls kontroverse Debatten und gerichtliche Auseinandersetzungen statt. Die wissenschaftliche Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, um sich in diesen Verfahren als Psychotherapeut ausbilden lassen zu können. Diese Anerkennung bedeutet allerdings nicht, dass Psychotherapie in diesen Verfahren kassenärztlich erstattungsfähig ist. Dafür ist ein positiver Bescheid des G-BA über die Zulassung als anerkanntes Richtlinienverfahren notwendig. Letzteres ist im Falle von Systemischer Therapie und Gesprächspsychotherapie aktuell noch nicht erfolgt.
- Psychologischer Psychotherapeut
Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Diplom-Psychologe mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Zusatzausbildung, die in Vollzeit mindestens drei- bzw. berufsbegleitend mindestens fünf Jahre dauern muss. Als Voraussetzung für die Zusatzausbildung muss die Diplomprüfung das Fach Klinische Psychologie beinhalten oder entsprechend ein Masterabschluss mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie vorliegen.
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Bei der Zusatzausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden neben Diplom-Psychologen und Ärzten auch Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen zugelassen.
- Ärztlicher Psychotherapeut
Ärztlicher Psychotherapeut ist ein Arzt mit Psychotherapie-Weiterbildung, der den Zusatztitel Psychotherapie oder Psychoanalyse trägt. Der „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“, der „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ oder „Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ hat zusätzlich zum Medizinstudium eine fünf jährige Weiterbildung zum Facharzt, im Rahmen eines dafür zugelassenen Krankenhauses absolviert.
Tätigkeitsfelder
Psychotherapeuten arbeiten therapeutisch und diagnostisch in unterschiedlichen Bereichen. Tätigkeitsfelder innerhalb der ambulanten Versorgung sind in eigener Praxis-Niederlassung, unterschiedlichsten Beratungsstellen, aber auch in stationären oder teilstationären Einrichtungen und Kliniken, sowie in Forschung und Lehre.
Österreich
Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich im Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) geregelt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, eine unbefugte Führung bedeutet eine Verwaltungsübertretung.
Die Ausbildung besteht aus dem Propädeutikum, der gemeinsamen Grundlage für alle Psychotherapeuten, und dem Fachspezifikum, der konkreten Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapiemethoden.[1] Abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung bestimmter Richtungen ersetzen das Propädeutikum teilweise.
Einzelnachweise
- ↑ Stand vom Januar 2007
Weblinks
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Differenzierung der anerkannten psychotherapeutischen Berufe in Deutschland
- "Psych-Info" Das Programm zur Suche staatlich approbierter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutenkammern der Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein
- Artikel: Wie finde ich den „richtigen“ Psychotherapeuten?
- Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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