- Punktlaser
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Der Laserpointer bzw. Laserzeiger ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit Projektion. Das Merkmal gegenüber anderen Lasern ist die geringe Größe und Ausgangsleistung. Laserpointer werden in Form von Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder auch in Kombination mit Fernbedienungen hergestellt. In dem handlichen Gehäuse sind folgende Bauteile untergebracht:
- Laserdiode (auch Halbleiterlaser genannt)
- Kollimator-Linse
- Batterien
- elektronische Schaltung zur Ansteuerung der Laserdiode, meist nur aus einem Widerstand bestehend
- Taster
Die abgegebene Lichtleistung beträgt meistens unter 3 mW; damit entspricht der Laser der Klasse 1 bis 3R. Die Streubreite der Leistungswerte ist bei Laserpointern - auch bei baugleichen Modellen - oft sehr hoch, wodurch auch Laserpointer mit Ausgangsleistungen von 10 mW vorkommen (entspricht Klasse 3B, obwohl diese Laserpointer oft nicht entsprechend gekennzeichnet sind). Diese Ausgangsleistung kann leicht zu Augenschäden führen. Bei der Handhabung von Laserpointern ist also immer Vorsicht angebracht.
Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 und mit einer Leistung < 5 mW als Laser der Klasse 3R eingestuft. Laser mit einer Leistung > 5 mW fallen in die Klasse 3B und erfordern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen. Nur Laser bis Klasse 2 gelten als unbedenklich (augensicher), da durch den Lidschlussreflex die Einwirkungsdauer nicht ausreicht, um eine Netzhautschädigung hervorzurufen. Wird der Lidschlussreflex (Kinder) jedoch unterdrückt, kann auch die Netzhautbestrahlung mit Lasern der Klasse 2 zu Schädigungen führen.
Da an die Strahlgüte und andere Eigenschaften bei Laserpointern keine hohen Forderungen gestellt werden, finden hier hauptsächlich Laserdioden Anwendung, die bei der Herstellung für Industriezwecke als Ausschuss eingestuft wurden. Meist werden günstige rote Laserdioden verwendet (Wellenlänge von 650–750 nm). Mittlerweile sind auch grüne (490–575 nm) und deutlich teurere Orange bis gelbe (575–650 nm) sowie blaue (405–490 nm) Laserpointer erhältlich. Bei 405 nm fluoreszieren manche angeleuchtete Gegenstände.
Je kürzer die Wellenlänge, um so stärker wird Licht in der Luft gestreut. Dies geschieht aufgrund der Rayleigh-Streuung. Das Auge ist für Wellenlängen von 520 bis 570 nm besonders empfindlich. Daher können grüne und bedingt auch orange und blaue Laserpointer benutzt werden, um mit sichtbarem Strahl beispielsweise auf Sterne am Nachthimmel zu zeigen. Bei den grünen Modellen wird üblicherweise ein frequenzverdoppelter DPSS-Laser (532 nm) eingesetzt. Die orangenen Modelle verwenden eine Mischung aus zwei Laserquellen. Blaue Modelle verwenden Laserdioden oder DPSS.
Granulation
Wenn man den Lichtpunkt eines Laserpointers betrachtet, kann man einen optischen Effekt sehen, der „laser speckles“ bzw. „Granulation“ genannt wird. Der Lichtpunkt erscheint nicht einheitlich hell, sondern granuliert, wie „flimmernd“. Man sieht diesen Effekt besonders gut, wenn man den Lichtpunkt auf einen schwarzen Gegenstand richtet. Diese Granulation entsteht durch Interferenz bedingt durch die nicht ideal glatte Oberfläche des bestrahlten Körpers.
Missbrauch von Laserpointern
Werden Laserpointer zweckentfremdet und auf andere Personen gerichtet, kann dies dazu führen, dass diese gesundheitliche Schäden erleiden. Bereits eine geringe Strahlungsleistung kann die Netzhaut bleibend schädigen. Kurzfristige Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und auch Ödeme sind zudem meistens die Befunde. Außer zufälligem Vandalismus ist die Verwendung gegen Fußballspieler [1] sowie von militanten Demonstranten gegen die Polizei [2] bekannt geworden.
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