- Quittierung
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Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung erloschen ist. Das Wort geht auf das veraltende quitt („ausgeglichen“, z. B. jetzt sind wir quitt) zurück.
Inhaltsverzeichnis
Kauf
Eine Quittung wird nach einem Kauf und dem Abschluss von Zahlungsvorgängen ausgestellt. Sie enthält in der Regel Aussteller sowie ggf. den Empfänger, die Art, Anzahl und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, sowie Datum der Ausstellung. Die Quittung dient dem Nachweis über die Bezahlung sowie weiterer Abrechnungen bzw. als Beleg in der Buchführung.
Nach deutschem Recht muss der Empfänger einer Leistung (z. B. Zahlung) auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen (Quittung) (§ 368 BGB).
Siehe auch: Zahlungsverkehr
Datenübertragung
In der Datenübertragung ist die Quittung die Bestätigung des Empfängers für die korrekte Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.
Weitere Bedeutungen
Im übertragenen Sinn wird es im Falle einer Bestrafung für ein Verhalten verwendet („die wohlverdiente Quittung erhalten“).
Das Verb quittieren hat auch die Bedeutungen „verlassen“ (z. B. den Dienst quittieren) oder „zur Kenntnis nehmen“ (z. B. etwas mit einem Lächeln quittieren).
Verwechslungen
Der Begriff „Quittung“ wird gelegentlich mit dem Begriff „Rechnung“ verwechselt. Während eine Rechnung jedoch das Bestehen einer Forderung dokumentiert, bestätigt eine Quittung (etwa ein Kassenbon), dass eine Forderung erloschen ist (zum Beispiel durch eine Zahlung).
Quittungsblock
Handschriftliche Quittungen werden häufig auf einem Quittungsblock, einem Buch heraustrennbarer Quittungsvordrucke, ausgefertigt. Dabei wird entweder ein Blatt Durchschreibepapier eingelegt oder die Vordrucke sind selbstdurchschreibend, so dass mit der Quittung gleichzeitig der Zahlungsbeleg für die Buchhaltung des Empfängers entsteht. Der führende Hersteller von Quittungsblöcken in Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges Zweckform.
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