- Ausbeutungsmissbrauch
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Unter Ausbeutungsmissbrauch versteht man im Kartellrecht eine Preis- oder Konditionenpolitik, die sich gegen die Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Wettbewerbs richtet und sich auf missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zurückführen lässt.
Dabei geht man von der Annahme aus, dass Kartelle ähnlich wie monopolistische Unternehmen zu einem Preis, bei dem ihre Grenzkosten den Grenzerlösen entsprechen, auf dem Markt ihre Produkte anbieten. Dieser Cournot-Preis ist jedoch höher als der Wettbewerbspreis, bei dem der Preis den Grenzkosten der Produktion entspricht, und die Cournot-Menge ist geringer als die Produktionsmenge zu Wettbewerbspreisen. Der Wettbewerbspreis, der als Maßstab für die Preissetzung verwendet wird, ist aber sehr schwer festzustellen, da ein den Markt dominierendes Unternehmen in der Lage ist, die Preise aktiv zu beeinflussen. Aus diesem Grund wurden folgende Konzepte zur Ermittlung des Wettbewerbspreises entwickelt:
- anhand der Preise auf Vergleichsmärkten, wobei man zwischen räumlichen, sachlichen und zeitlichen Vergleichmärkten unterscheidet sowie
- anhand einer Kosten- und Gewinnanalyse des Unternehmens
Zu Konzepten zur Ermittlung des Wettbewerbspreises zählen das räumliche, sachliche und zeitliche Vergleichsmarktkonzept sowie die Kosten- und Gewinnanalyse.
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Kategorie:- Kartellrecht (Deutschland)
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