- Ausbildungsfreibetrag
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Der Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das den Eltern Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, das auswärtig untergebracht ist, sich in Berufsausbildung befindet.
Der Freibetrag beträgt für das volle Kalenderjahr 924 €; er vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1.848 € im Jahr übersteigen (§ 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Jahresfreibetrag um ein Zwölftel.
Weblinks
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags
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